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ZuschussArbeitsplatz

Zuschüsse, Vordrucke, Fristen

Wer zahlt dir einen Zuschuss zum ergonomischen Arbeitsplatz?

Fünf Stellen kommen dafür in Betracht, vom Integrationsamt bis zum Dienstherrn. Welche bei dir zahlt, entscheidet deine Ausgangslage. Eine Behinderung, ein Arbeitsunfall, eine Reha, eine Arbeitsuche oder der Beamtenstatus führen jeweils zu einer anderen Stelle.

Arbeitsmittel
12
Ausgangslagen
9
Zahlende Stellen
5
Antworten
108

Wer zahlt

5 Stellen zahlen Zuschüsse zum Arbeitsplatz

Das Integrationsamt, die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und der Dienstherr zahlen Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Krankenkasse gehört nicht dazu.

Kurze Antwort

Fünf Stellen zahlen Zuschüsse zur Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Welche davon bei dir zahlt, richtet sich nach deiner Ausgangslage und nicht nach dem Gegenstand, den du brauchst. Wer in keine der fünf Lagen fällt, bekommt keinen Zuschuss, behält aber seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber und den Steuerabzug bis 800 Euro netto.

Zahlende Stellen
5
je nach Ausgangslage
Häufigste Grundlage
§ 19 SchwbAV
Integrationsamt
Entscheidungsfrist
3 Wochen
nach § 14 SGB IX
Sofortabzug bis
800 €
netto, sonst 13 Jahre

Das Integrationsamt zahlt bei einer anerkannten Schwerbehinderung, die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall und die Rentenversicherung bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit. Alle drei zahlen nur unter diesen engen Bedingungen. Wer keinen dieser drei Anknüpfungspunkte hat, richtet seine Forderung an den Arbeitgeber und macht die Kosten sonst bei der Steuer geltend.

Der Weg zur richtigen Stelle beginnt deshalb bei dir und nicht beim Schreibtisch. Sobald deine Ausgangslage feststeht, ergeben sich daraus die Stelle, die zahlt, der Vordruck und die Frist, in der sie entscheiden muss.

Reihenfolge

In welcher Reihenfolge geprüft wird, wer bei dir zahlt

Die fünf Stellen gehen einander vor und prüfen deshalb in einer festen Reihenfolge, wer zahlt. Ein Ja beendet die Prüfung, fünfmal Nein bedeutet, dass keine Stelle einen Zuschuss zahlt.

janeinSchwerbehinderung oder Gleichstellung?Integrationsamt§ 185 SGB IX, § 19 SchwbAVjaneinFolge eines Arbeitsunfalls?Berufsgenossenschaft§ 35 SGB VIIjaneinErwerbsfähigkeit gefährdet?Rentenversicherung§ 49 SGB IXjaneinArbeitslos oder Neueinstellung?Agentur für Arbeit§ 112 SGB IIIjaVerbeamtet?DienstherrFürsorgepflichtneinNiemand zahlt einen Zuschuss.Der Arbeitgeber schuldet die Grundausstattung nach ArbStättV.Alles darüber bleibt Steuerabzug: bis 800 Euro netto sofort, sonst über 13 Jahre.
Die Reihenfolge, in der geprüft wird, wer zahlt. Ein Ja beendet die Prüfung und benennt die Stelle, die zahlt. Fünfmal Nein bedeutet, dass niemand einen Zuschuss zahlt, und das ist der häufigste Ausgang.
Die fünf Fragen durchgehenDie Auswertung läuft im Browser. Deine Antworten werden weder übertragen noch gespeichert.

Zuordnung

Wer welches Arbeitsmittel in welcher Ausgangslage bezuschusst

Die Zeilen führen die 12 Arbeitsmittel, die Spalten die 9 Ausgangslagen. Hinter jeder Marke steht die Rechtsgrundlage, die der Mauszeiger einblendet.

Wer welches Arbeitsmittel in welcher Lage bezahlt
ArbeitsmittelBüroarbeitSchwerbehinderungArbeitsunfallNach der RehaArbeitsuchendSelbständigVerbeamtetHomeofficeArbeitgeber
Höhenverstellbarer SchreibtischneinjajajaFallneinFallFallja
Ergonomischer BürostuhlPflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
BildschirmbrillePflichtPflichtPflichtPflichtneinneinPflichtPflichtPflicht
MonitorhalterungPflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
FußstützePflichtPflichtPflichtPflichtneinneinPflichtFallPflicht
Ergonomische MausPflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
Ergonomische TastaturPflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
StehhilfePflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
ArbeitsplatzleuchtePflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
LärmschutzPflichtjajajaFallneinPflichtFallPflicht
VorlesesystemneinjajajaFallFallFallFallja
ArbeitsplatzumbauneinjajajaFallFallFallFallja
  • jawird gezahlt
  • FallEinzelfall
  • PflichtArbeitgeberpflicht
  • neinzahlt niemand

Eine Arbeitgeberpflicht schuldet der Betrieb ohne jeden Antrag. Sie führt oft schneller zum Ziel als ein Antrag bei einer Stelle, die am Ende ablehnt.

Maße am Arbeitsplatz

Die 5 Maße am Arbeitsplatz, von der Sitzhöhe bis zur Blickneigung

Ein falsch eingestellter Arbeitsplatz erzeugt dieselben Beschwerden wie ein fehlender. Das Einstellen kostet nichts und geht in vier Handgriffen.

Tischhöhe 72 cmSitzhöhe 44 cmSehabstand 50 bis 65 cm90°etwa 35°
Die fünf Maße am Bildschirmarbeitsplatz. Ellenbogen und Tischplatte liegen auf einer Höhe, die Füße stehen flach auf dem Boden, und die Bildschirmoberkante endet auf Augenhöhe. Stimmt eines dieser Maße nicht, verschiebt sich die Belastung auf eine andere Stelle des Körpers.

Fristen

Nach zwei Monaten ohne Entscheidung gilt die Leistung als genehmigt

Die Stelle, bei der dein Antrag eingeht, klärt binnen zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang. Entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten und begründet das nicht schriftlich, gilt die Leistung als genehmigt, und du darfst sie dir beschaffen.

Antrag geht einZuständigkeit geklärtEntscheidung fälligGilt als genehmigtTag 14Tag 212 Monate ab Eingang§ 14 Abs. 1§ 14 Abs. 2 SGB IX§ 18 Abs. 3 SGB IXbeide Fristen ab Eingang, nicht nacheinandermit Gutachten: 2 Wochen nach dessen Vorliegen§ 18 gilt nicht beim Integrationsamt
Der Fristenlauf nach §§ 14 und 18 SGB IX. Beide Fristen des § 14 laufen ab Eingang des Antrags: zwei Wochen für die Zuständigkeit, drei Wochen für die Entscheidung. Nach zwei Monaten ohne begründete Mitteilung gilt die Leistung als genehmigt.

Arbeit zu Hause

Im Homeoffice gilt die Verordnung nur am Telearbeitsplatz

Ein Telearbeitsplatz ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, für den die Bedingungen vereinbart sind. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob der Arbeitgeber zu Hause etwas schuldet.

ArbSchGArbStättVAnhang 6Mobiles ArbeitenTelearbeitsplatzBüroArbeitgeber richtet ein und vereinbart, § 2 Abs. 7 ArbStättV
Der Pflichtenumfang an drei Arbeitsorten. Die Balkenlänge zeigt, wie weit die Pflichten des Arbeitgebers reichen. Der Pfeil markiert den Vorgang, der einen häuslichen Platz zum Telearbeitsplatz macht. Ohne ihn gilt allein das Arbeitsschutzgesetz.

Aus der Praxis

Viele Betriebe vermeiden das Wort Telearbeit, weil daran Pflichten hängen. Ein Blick in die eigene Vereinbarung klärt den Anspruch deshalb schneller als jede allgemeine Auskunft. Steht dort mobiles Arbeiten oder gar nichts, schuldet der Arbeitgeber die Einrichtung des Raumes nicht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss für Arbeitsmittel

Wer bezahlt einen ergonomischen Arbeitsplatz?

Einen ergonomischen Arbeitsplatz bezahlen fünf Stellen: das Integrationsamt, die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und der Dienstherr. Welche davon bei dir zahlt, richtet sich nach deiner Ausgangslage. Die Krankenkasse zahlt für Arbeitsmittel nichts.

Gibt es einen ergonomischen Bürostuhl auf Rezept?

Einen Bürostuhl auf Rezept gibt es nicht. Ein Rezept richtet sich an die Krankenkasse, und die erstattet nach § 33 SGB V nur Hilfsmittel für den Alltag. Ein Gegenstand, den jemand allein wegen seiner Arbeit braucht, fällt nicht darunter.

Wer zahlt den Arbeitsplatz ohne Behinderung und ohne Arbeitsunfall?

Ohne Behinderung, Arbeitsunfall und Reha-Bezug zahlt keine Stelle einen Zuschuss zur Arbeitsplatzausstattung. Der Arbeitgeber schuldet die vorgeschriebene Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes trotzdem, und zwar ohne Antrag. Wer selbst kauft, zieht bis 800 Euro netto sofort von der Steuer ab und alles darüber über 13 Jahre.

Muss ich den Zuschuss vor dem Kauf beantragen?

Den Zuschuss musst du vor dem Kauf beantragen. Die zahlenden Stellen fördern nur Anschaffungen, die noch nicht getätigt sind. Wer die Rechnung bereits hat, bekommt in aller Regel nichts mehr, und das ist der häufigste Ablehnungsgrund im gesamten Verfahren.

Wie lange dauert die Entscheidung über einen Antrag auf Arbeitsplatzausstattung?

Die Stelle, bei der dein Antrag eingeht, klärt binnen zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang. Holt sie ein Gutachten ein, entscheidet sie binnen zwei Wochen, nachdem es vorliegt. Entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten und begründet das nicht schriftlich, gilt die Leistung als genehmigt, und du darfst sie dir beschaffen. Beim Integrationsamt gilt diese Regel nicht.

Was ist eine technische Arbeitshilfe?

Eine technische Arbeitshilfe ist ein Gegenstand, der eine behinderungsbedingte Einschränkung am Arbeitsplatz ausgleicht. Der Begriff öffnet die Förderung durch das Integrationsamt nach § 19 SchwbAV. Ein Bürostuhl, den jeder im Betrieb bekommt, gehört nicht dazu, derselbe Stuhl mit einer Sitzkantenentlastung wegen einer Hüftversteifung schon.

Grenzen

Was Zuschuss Arbeitsplatz bewusst nicht tut

Zuschuss Arbeitsplatz nennt die Stelle, die zahlt, und die Norm, die sie dazu verpflichtet. Über deinen Antrag entscheidet diese Stelle selbst.

Keine Rechtsberatung

Wir nennen die Stelle, die in Betracht kommt, und die Norm, die das regelt. Ob dein Antrag bewilligt wird, entscheidet allein diese Stelle.

Keine Einzelfallprüfung

Alle Fälle sind mit ihrer Bedingung beschrieben. Aus persönlichen Angaben leiten wir nicht ab, welcher davon deiner ist.

Kein amtliches Angebot

Verbindliche Auskunft erteilt nur die zuständige Stelle. Wir nennen sie und verlinken die Norm im Wortlaut.

Herkunft der Angaben

Alle Angaben stammen aus einer redaktionellen Datenbank und werden gegen die Primärquelle geprüft. Welche Quelle hinter welcher Angabe steht, wie sie abgerufen wird und wann sie zuletzt geprüft wurde, steht in der Quellenübersicht. Die Arbeitsweise und der Einsatz von Sprachmodellen stehen in den Redaktionsrichtlinien.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.