
Zuschüsse, Vordrucke, Fristen
Wer zahlt dir einen Zuschuss zum ergonomischen Arbeitsplatz?
Fünf Stellen kommen dafür in Betracht, vom Integrationsamt bis zum Dienstherrn. Welche bei dir zahlt, entscheidet deine Ausgangslage. Eine Behinderung, ein Arbeitsunfall, eine Reha, eine Arbeitsuche oder der Beamtenstatus führen jeweils zu einer anderen Stelle.
- Arbeitsmittel
- 12
- Ausgangslagen
- 9
- Zahlende Stellen
- 5
- Antworten
- 108
Wer zahlt
5 Stellen zahlen Zuschüsse zum Arbeitsplatz
Das Integrationsamt, die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und der Dienstherr zahlen Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Krankenkasse gehört nicht dazu.
Kurze Antwort
Fünf Stellen zahlen Zuschüsse zur Ausstattung eines Arbeitsplatzes. Welche davon bei dir zahlt, richtet sich nach deiner Ausgangslage und nicht nach dem Gegenstand, den du brauchst. Wer in keine der fünf Lagen fällt, bekommt keinen Zuschuss, behält aber seinen Anspruch gegen den Arbeitgeber und den Steuerabzug bis 800 Euro netto.
- Zahlende Stellen
- 5
- je nach Ausgangslage
- Häufigste Grundlage
- § 19 SchwbAV
- Integrationsamt
- Entscheidungsfrist
- 3 Wochen
- nach § 14 SGB IX
- Sofortabzug bis
- 800 €
- netto, sonst 13 Jahre
Das Integrationsamt zahlt bei einer anerkannten Schwerbehinderung, die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall und die Rentenversicherung bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit. Alle drei zahlen nur unter diesen engen Bedingungen. Wer keinen dieser drei Anknüpfungspunkte hat, richtet seine Forderung an den Arbeitgeber und macht die Kosten sonst bei der Steuer geltend.
Der Weg zur richtigen Stelle beginnt deshalb bei dir und nicht beim Schreibtisch. Sobald deine Ausgangslage feststeht, ergeben sich daraus die Stelle, die zahlt, der Vordruck und die Frist, in der sie entscheiden muss.
Reihenfolge
In welcher Reihenfolge geprüft wird, wer bei dir zahlt
Die fünf Stellen gehen einander vor und prüfen deshalb in einer festen Reihenfolge, wer zahlt. Ein Ja beendet die Prüfung, fünfmal Nein bedeutet, dass keine Stelle einen Zuschuss zahlt.
Ausgangslagen
Wer zahlt, entscheidet deine Ausgangslage
Dieselbe Frage nach demselben Schreibtisch bekommt neun verschiedene Antworten, von der vollen Kostenübernahme bis zu null Euro.
- 0 Prozent, niemand zahltIch sitze im Büro und mein Rücken tut wehZuständig ist der Arbeitgeber.
- oft vollständigIch habe einen SchwerbehindertenausweisZuständig ist das Integrationsamt.
- Sachleistung, ohne EigenanteilIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitZuständig ist die Berufsgenossenschaft.
- vollständig bei erfüllten VoraussetzungenIch komme aus der Reha zurückZuständig ist die Deutsche Rentenversicherung.
- im Einzelfall bis vollständigIch bin arbeitslos und fange neu anZuständig ist die Agentur für Arbeit.
- 0 Prozent, aber voll absetzbarIch bin selbständigZuständig ist das Finanzamt.
- Einzelfall, kein Anspruch auf ein ModellIch bin verbeamtetZuständig ist der Dienstherr.
- 0 oder voll, je nach EinstufungIch arbeite zu HauseZuständig ist der Arbeitgeber.
- Mehrkosten oft voll erstattetIch bin Arbeitgeber und will ausstattenZuständig ist der Arbeitgeber.
Arbeitsmittel
Was die 12 Arbeitsmittel kosten und wer sie bezuschusst
Vom höhenverstellbaren Schreibtisch bis zum Vorlesesystem. Die Spanne nennt den Marktpreis, nicht den Betrag, den eine Stelle höchstens zahlt.
- Höhenverstellbarer Schreibtisch300 bis 2400 Euro
- Ergonomischer Bürostuhl150 bis 1800 Euro
- Bildschirmbrille90 bis 600 Euro
- Monitorhalterung40 bis 500 Euro
- Fußstütze20 bis 200 Euro
- Ergonomische Maus25 bis 350 Euro
- Ergonomische Tastatur30 bis 400 Euro
- Stehhilfe80 bis 900 Euro
- Arbeitsplatzleuchte40 bis 800 Euro
- Lärmschutz30 bis 3000 Euro
- Vorlesesystem300 bis 15000 Euro
- Arbeitsplatzumbau500 bis 50000 Euro
Zuordnung
Wer welches Arbeitsmittel in welcher Ausgangslage bezuschusst
Die Zeilen führen die 12 Arbeitsmittel, die Spalten die 9 Ausgangslagen. Hinter jeder Marke steht die Rechtsgrundlage, die der Mauszeiger einblendet.
| Arbeitsmittel | Büroarbeit | Schwerbehinderung | Arbeitsunfall | Nach der Reha | Arbeitsuchend | Selbständig | Verbeamtet | Homeoffice | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Höhenverstellbarer Schreibtisch | nein | ja | ja | ja | Fall | nein | Fall | Fall | ja |
| Ergonomischer Bürostuhl | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Bildschirmbrille | Pflicht | Pflicht | Pflicht | Pflicht | nein | nein | Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Monitorhalterung | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Fußstütze | Pflicht | Pflicht | Pflicht | Pflicht | nein | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Ergonomische Maus | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Ergonomische Tastatur | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Stehhilfe | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Arbeitsplatzleuchte | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Lärmschutz | Pflicht | ja | ja | ja | Fall | nein | Pflicht | Fall | Pflicht |
| Vorlesesystem | nein | ja | ja | ja | Fall | Fall | Fall | Fall | ja |
| Arbeitsplatzumbau | nein | ja | ja | ja | Fall | Fall | Fall | Fall | ja |
- jawird gezahlt
- FallEinzelfall
- PflichtArbeitgeberpflicht
- neinzahlt niemand
Eine Arbeitgeberpflicht schuldet der Betrieb ohne jeden Antrag. Sie führt oft schneller zum Ziel als ein Antrag bei einer Stelle, die am Ende ablehnt.
Maße am Arbeitsplatz
Die 5 Maße am Arbeitsplatz, von der Sitzhöhe bis zur Blickneigung
Ein falsch eingestellter Arbeitsplatz erzeugt dieselben Beschwerden wie ein fehlender. Das Einstellen kostet nichts und geht in vier Handgriffen.
Fristen
Nach zwei Monaten ohne Entscheidung gilt die Leistung als genehmigt
Die Stelle, bei der dein Antrag eingeht, klärt binnen zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang. Entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten und begründet das nicht schriftlich, gilt die Leistung als genehmigt, und du darfst sie dir beschaffen.
Arbeit zu Hause
Im Homeoffice gilt die Verordnung nur am Telearbeitsplatz
Ein Telearbeitsplatz ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, für den die Bedingungen vereinbart sind. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob der Arbeitgeber zu Hause etwas schuldet.
Aus der Praxis
Viele Betriebe vermeiden das Wort Telearbeit, weil daran Pflichten hängen. Ein Blick in die eigene Vereinbarung klärt den Anspruch deshalb schneller als jede allgemeine Auskunft. Steht dort mobiles Arbeiten oder gar nichts, schuldet der Arbeitgeber die Einrichtung des Raumes nicht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Zuschuss für Arbeitsmittel
Wer bezahlt einen ergonomischen Arbeitsplatz?
Einen ergonomischen Arbeitsplatz bezahlen fünf Stellen: das Integrationsamt, die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und der Dienstherr. Welche davon bei dir zahlt, richtet sich nach deiner Ausgangslage. Die Krankenkasse zahlt für Arbeitsmittel nichts.
Gibt es einen ergonomischen Bürostuhl auf Rezept?
Einen Bürostuhl auf Rezept gibt es nicht. Ein Rezept richtet sich an die Krankenkasse, und die erstattet nach § 33 SGB V nur Hilfsmittel für den Alltag. Ein Gegenstand, den jemand allein wegen seiner Arbeit braucht, fällt nicht darunter.
Wer zahlt den Arbeitsplatz ohne Behinderung und ohne Arbeitsunfall?
Ohne Behinderung, Arbeitsunfall und Reha-Bezug zahlt keine Stelle einen Zuschuss zur Arbeitsplatzausstattung. Der Arbeitgeber schuldet die vorgeschriebene Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes trotzdem, und zwar ohne Antrag. Wer selbst kauft, zieht bis 800 Euro netto sofort von der Steuer ab und alles darüber über 13 Jahre.
Muss ich den Zuschuss vor dem Kauf beantragen?
Den Zuschuss musst du vor dem Kauf beantragen. Die zahlenden Stellen fördern nur Anschaffungen, die noch nicht getätigt sind. Wer die Rechnung bereits hat, bekommt in aller Regel nichts mehr, und das ist der häufigste Ablehnungsgrund im gesamten Verfahren.
Wie lange dauert die Entscheidung über einen Antrag auf Arbeitsplatzausstattung?
Die Stelle, bei der dein Antrag eingeht, klärt binnen zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang. Holt sie ein Gutachten ein, entscheidet sie binnen zwei Wochen, nachdem es vorliegt. Entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten und begründet das nicht schriftlich, gilt die Leistung als genehmigt, und du darfst sie dir beschaffen. Beim Integrationsamt gilt diese Regel nicht.
Was ist eine technische Arbeitshilfe?
Eine technische Arbeitshilfe ist ein Gegenstand, der eine behinderungsbedingte Einschränkung am Arbeitsplatz ausgleicht. Der Begriff öffnet die Förderung durch das Integrationsamt nach § 19 SchwbAV. Ein Bürostuhl, den jeder im Betrieb bekommt, gehört nicht dazu, derselbe Stuhl mit einer Sitzkantenentlastung wegen einer Hüftversteifung schon.
Grenzen
Was Zuschuss Arbeitsplatz bewusst nicht tut
Zuschuss Arbeitsplatz nennt die Stelle, die zahlt, und die Norm, die sie dazu verpflichtet. Über deinen Antrag entscheidet diese Stelle selbst.
Keine Rechtsberatung
Wir nennen die Stelle, die in Betracht kommt, und die Norm, die das regelt. Ob dein Antrag bewilligt wird, entscheidet allein diese Stelle.
Keine Einzelfallprüfung
Alle Fälle sind mit ihrer Bedingung beschrieben. Aus persönlichen Angaben leiten wir nicht ab, welcher davon deiner ist.
Kein amtliches Angebot
Verbindliche Auskunft erteilt nur die zuständige Stelle. Wir nennen sie und verlinken die Norm im Wortlaut.
Herkunft der Angaben
Alle Angaben stammen aus einer redaktionellen Datenbank und werden gegen die Primärquelle geprüft. Welche Quelle hinter welcher Angabe steht, wie sie abgerufen wird und wann sie zuletzt geprüft wurde, steht in der Quellenübersicht. Die Arbeitsweise und der Einsatz von Sprachmodellen stehen in den Redaktionsrichtlinien.
Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.