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ZuschussArbeitsplatz

5 Stellen zahlen einen Zuschuss zum behinderungsgerechten Arbeitsplatzumbau

Rampen, Türverbreiterungen, angepasste Maschinen und barrierefreie Zugänge. Wer die Kosten trägt und warum der Betrieb den Antrag stellt.

Keine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers

Kurze Antwort

Bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz sind der teuerste Posten dieser Liste und zugleich der, für den die Förderung am weitesten reicht. Das Integrationsamt beteiligt sich an Umbauten nach § 19 SchwbAV, und nach einem Arbeitsunfall trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten nach § 35 SGB VII in vollem Umfang. Den Antrag stellt in aller Regel der Betrieb, weil er Eigentümer oder Mieter der Räume ist.

Zahlende Stellen
5
je nach Lage
Preisspanne
500 bis 50000 €
Arbeitgeberpflicht
nein
freiwillig
Sofortabzug bis
800 €
netto, sonst über die Nutzungsdauer

Merkmale

Was gehört zu einem behinderungsgerechten Arbeitsplatzumbau?

Zu einem behinderungsgerechten Arbeitsplatzumbau gehört alles, was den Arbeitsplatz baulich zugänglich und nutzbar macht. Das reicht von Rampen und Aufzügen über verbreiterte Türen und unterfahrbare Arbeitsflächen bis zu angepassten Sanitärräumen, automatischen Türöffnern und umgebauten Maschinensteuerungen.

Was die Vorschrift zu diesem Arbeitsmittel sagt

Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, muss er die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass ihre besonderen Belange berücksichtigt sind, vor allem durch barrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze, Räume, Türen und Wege, die diese Beschäftigten benutzen (§ 3a Abs. 2 ArbStättV). Die Förderung des Umbaus kommt aus dem Teilhaberecht.

Wer zahlt

Von 5 Stellen zahlt in deiner Ausgangslage genau eine

Welche es ist, entscheidet deine Ausgangslage. Die Tabelle nennt je Lage die Stelle, die zahlt, und ob sie voll zahlt oder nur im Einzelfall.

Deine LageWird gezahlt?Wer zahltWorauf es ankommt
BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut wehneinArbeitgeberBauliche Barrierefreiheit wird nur gefordert, soweit Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, und nur für die Bereiche, die sie benutzen (§ 3a Abs. 2 ArbStättV).
SchwerbehinderungIch habe einen SchwerbehindertenausweisjaIntegrationsamtAls technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitjaBerufsgenossenschaftWenn der Bedarf auf die anerkannte Unfallfolge zurückgeht, erbringt die Berufsgenossenschaft die Arbeitshilfe als Sachleistung, ohne Zuzahlung oder Eigenanteil (§ 35 SGB VII, § 49 Abs. 8 SGB IX).
Nach der RehaIch komme aus der Reha zurückjaRentenversicherungAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu anFallAgentur für ArbeitWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
SelbständigIch bin selbständigFallIntegrationsamtBei einem Grad der Behinderung ab 50 kommt die Förderung auch für selbständige Tätigkeit in Betracht.
VerbeamtetIch bin verbeamtetFallDienstherrDer Dienstherr stattet nach dem Arbeitsschutzrecht aus; ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nicht. Bei Schwerbehinderung kann das Integrationsamt Arbeitshilfe und Einrichtung fördern.
HomeofficeIch arbeite zu HauseFallIntegrationsamtNur beim vereinbarten Telearbeitsplatz, und dort nur die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, soweit der Platz vom Betrieb abweicht (§ 1 Abs. 4 ArbStättV).
ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstattenjaIntegrationsamtDie behinderungsbedingten Mehrkosten kann das Integrationsamt bis zur vollen Höhe bezuschussen (§ 26 SchwbAV), in der Praxis oft vollständig. Antrag vor der Bestellung, so die Praxis der Ämter.

Anteil, den jede Stelle übernimmt

  • Integrationsamtvoll
  • Berufsgenossenschaftvoll
  • Rentenversicherungvoll
  • Agentur für ArbeitEinzelfall
  • DienstherrEinzelfall

Auswahl

3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen

Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.

  • Der Vermieter muss zustimmen

    Bei angemieteten Räumen scheitern Umbauten häufiger an der Zustimmung als an der Förderung. Hole sie vor dem Antrag ein und nicht danach.

  • Die Rückbauverpflichtung klären

    Wer zurückbauen muss, sollte diese Kosten im Antrag mitdenken. Nachträglich erkennt sie kaum eine Stelle an.

  • Mehrere Stellen können sich beteiligen

    Bei größeren Vorhaben beteiligen sich Integrationsamt und Rentenversicherung nebeneinander. Die Abstimmung übernimmt die Stelle, bei der der Antrag zuerst eingeht.

Aus der Praxis

Bei Umbauten entscheidet die Reihenfolge über alles. Erst die Zustimmung des Vermieters, dann die technische Beratung, dann der Antrag, dann der Auftrag. Wer den Handwerker zuerst beauftragt, weil es schnell gehen soll, verliert die Förderung vollständig. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler in diesem ganzen Themenfeld.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss für den Arbeitsplatzumbau

Wer stellt den Antrag auf einen Arbeitsplatzumbau, Betrieb oder Beschäftigter?

Den Antrag auf einen Arbeitsplatzumbau stellt bei baulichen Maßnahmen in der Regel der Betrieb, weil er über die Räume verfügt. Die beschäftigte Person kann den Antrag anstoßen und ist am Verfahren beteiligt.

Gibt es eine Obergrenze für die Förderung eines Arbeitsplatzumbaus?

Eine feste Obergrenze für die Förderung eines Arbeitsplatzumbaus gibt es nicht. Die zahlende Stelle prüft aber die Verhältnismäßigkeit, und die Landesrichtlinien der Integrationsämter setzen dazu unterschiedliche Rahmen.

Was kostet ein behinderungsgerechter Arbeitsplatzumbau?

Ein behinderungsgerechter Arbeitsplatzumbau kostet zwischen 500 und 50.000 Euro. Einzelne Anpassungen wie eine Türverbreiterung liegen am unteren Ende, ein Aufzug oder ein umgebauter Sanitärbereich am oberen.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen

Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.

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