Wer dir den Zuschuss zahlt, entscheidet deine Ausgangslage
Dieselbe Frage nach demselben Schreibtisch bekommt neun verschiedene Antworten. Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle zahlt und welche Norm sie dazu verpflichtet.
Kurze Antwort
Einen Zuschuss zur Ausstattung des Arbeitsplatzes zahlen 5 verschiedene Stellen, für eine einzelne Person aber immer nur eine davon. Welche das ist, entscheiden 9 Ausgangslagen, die sich gegenseitig ausschließen. In 5 davon zahlt eine dieser Stellen, in den übrigen bleibt es beim Arbeitgeber oder beim Steuerabzug.
Reihenfolge
In welcher Reihenfolge geprüft wird, wer bei dir zahlt
Ausgangslagen
Die 9 Ausgangslagen und wer in jeder davon zahlt
Je Ausgangslage stehen die Voraussetzungen, der Antragsweg, die Fristen und die typischen Ablehnungsgründe.
Ich sitze im Büro und mein Rücken tut weh
Büroarbeit
Ohne Schwerbehinderung, Arbeitsunfall und Reha-Bezug zahlt keine Stelle einen Zuschuss zur Ausstattung. Der Arbeitgeber schuldet sie trotzdem, und der Steuerabzug bleibt.
0 Prozent, niemand zahltArbeitgeber
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderung
Das Integrationsamt kann technische Arbeitshilfen nach § 19 SchwbAV bis zur vollen Höhe übernehmen, in der Praxis oft vollständig. Voraussetzungen, Antragsweg und die Regelungen der Länder im Überblick.
oft vollständigIntegrationsamt
Ich hatte einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
Arbeitsunfall
Die Berufsgenossenschaft erbringt die Arbeitshilfe nach § 35 SGB VII als Sachleistung, ohne Zuzahlung und ohne Eigenanteil. Der Weg führt über den Reha-Manager und nicht über einen Vordruck.
Sachleistung, ohne EigenanteilBerufsgenossenschaft
Ich komme aus der Reha zurück
Nach der Reha
Die Rentenversicherung übernimmt technische Arbeitshilfen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vordruck G0100 mit Anlage G0133, dazu die Voraussetzungen und Fristen.
vollständig bei erfüllten VoraussetzungenRentenversicherung
Ich bin arbeitslos und fange neu an
Arbeitsuchend
Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern die Ausstattung, wenn sie die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht oder sichert. Was gefördert wird und welche Zuschüsse der Betrieb erhält.
im Einzelfall bis vollständigAgentur für Arbeit
Ich bin selbständig
Selbständig
Für Selbständige ohne Behinderung zahlt keine Stelle einen Zuschuss zur Ausstattung. Was als Betriebsausgabe absetzbar ist und welche Ausnahmen bei Behinderung gelten.
0 Prozent, aber voll absetzbarSteuerabzug
Ich bin verbeamtet
Verbeamtet
Für Beamte sind Unfall- und Rentenversicherung nicht zuständig. Der Dienstherr stattet den Dienstposten nach dem Arbeitsschutzrecht aus, bei Schwerbehinderung kommt das Integrationsamt hinzu.
Einzelfall, kein Anspruch auf ein ModellDienstherr
Ich arbeite zu Hause
Homeoffice
Ein einziges Merkmal entscheidet über den Anspruch zu Hause. Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten unterscheiden sich in den Pflichten des Arbeitgebers grundlegend.
0 oder voll, je nach EinstufungArbeitgeber
Ich bin Arbeitgeber und will ausstatten
Arbeitgeber
Der Betrieb schuldet die vorgeschriebene Ausstattung selbst. Für behinderungsbedingte Mehrkosten kann das Integrationsamt bezuschussen, dazu kommen Prämien der Unfallversicherung.
Mehrkosten oft voll erstattetArbeitgeber
Vergleich
Wie viel vom Preis je Ausgangslage übernommen wird
Die Balkenlänge zeigt den Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt. 0 Ausgangslagen stehen bei null, weil in ihnen niemand einen Zuschuss zahlt.
- Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
- Schwerbehinderungoft vollständig
- ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
- Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
- Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
- Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
- VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
- Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
- ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet
Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.