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ZuschussArbeitsplatz

Wer dir den Zuschuss zahlt, entscheidet deine Ausgangslage

Dieselbe Frage nach demselben Schreibtisch bekommt neun verschiedene Antworten. Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle zahlt und welche Norm sie dazu verpflichtet.

Kurze Antwort

Einen Zuschuss zur Ausstattung des Arbeitsplatzes zahlen 5 verschiedene Stellen, für eine einzelne Person aber immer nur eine davon. Welche das ist, entscheiden 9 Ausgangslagen, die sich gegenseitig ausschließen. In 5 davon zahlt eine dieser Stellen, in den übrigen bleibt es beim Arbeitgeber oder beim Steuerabzug.

Reihenfolge

In welcher Reihenfolge geprüft wird, wer bei dir zahlt

janeinSchwerbehinderung oder Gleichstellung?Integrationsamt§ 185 SGB IX, § 19 SchwbAVjaneinFolge eines Arbeitsunfalls?Berufsgenossenschaft§ 35 SGB VIIjaneinErwerbsfähigkeit gefährdet?Rentenversicherung§ 49 SGB IXjaneinArbeitslos oder Neueinstellung?Agentur für Arbeit§ 112 SGB IIIjaVerbeamtet?DienstherrFürsorgepflichtneinNiemand zahlt einen Zuschuss.Der Arbeitgeber schuldet die Grundausstattung nach ArbStättV.Alles darüber bleibt Steuerabzug: bis 800 Euro netto sofort, sonst über 13 Jahre.
Die Reihenfolge, in der geprüft wird, wer zahlt. Ein Ja beendet die Prüfung und benennt die Stelle, die zahlt. Fünfmal Nein bedeutet, dass niemand einen Zuschuss zahlt, und das ist der häufigste Ausgang.

Ausgangslagen

Die 9 Ausgangslagen und wer in jeder davon zahlt

Je Ausgangslage stehen die Voraussetzungen, der Antragsweg, die Fristen und die typischen Ablehnungsgründe.

Vergleich

Wie viel vom Preis je Ausgangslage übernommen wird

Die Balkenlänge zeigt den Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt. 0 Ausgangslagen stehen bei null, weil in ihnen niemand einen Zuschuss zahlt.

  • Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
  • Schwerbehinderungoft vollständig
  • ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
  • Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
  • Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
  • Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
  • VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
  • Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
  • ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.