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ZuschussArbeitsplatz

Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz

Die Arbeitsstättenverordnung schreibt für Bildschirmarbeitsplätze ein Ergebnis vor, keine Bauart. Vieles davon schuldet der Arbeitgeber ohne Antrag, und das setzt du schneller durch als einen Zuschuss.

Kurze Antwort

Die Arbeitsstättenverordnung stellt im Anhang unter Nummer 6 einen eigenen Anforderungskatalog an Bildschirmarbeitsplätze auf. Er nennt kein Produkt und keine Bauart, sondern ein Ergebnis: eine ergonomische Haltung muss möglich sein. Die Technischen Regeln füllen das mit Zahlen: für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung ein Mindestwert von 500 Lux (ASR A3.4), für Tätigkeiten mit hoher Konzentration ein maximal zulässiger Beurteilungspegel von 55 Dezibel (ASR A3.7).

Beleuchtung
500 Lux
Mindestwert, ASR A3.4
Lärm
55 dB(A)
höchstens, hohe Konzentration
Sehabstand
50 bis 65 cm
mindestens 50, DGUV-Empfehlung
Blickneigung
etwa 35°
nach unten, DGUV-Empfehlung

Maße

Die 5 Maße am Bildschirmarbeitsplatz, von der Sitzhöhe bis zur Blickneigung

Stimmt eines dieser Maße nicht, verschiebt sich die Belastung auf eine andere Stelle des Körpers. Ein neuer Stuhl an einem zu hohen Tisch bringt deshalb wenig.

Tischhöhe 72 cmSitzhöhe 44 cmSehabstand 50 bis 65 cm90°etwa 35°
Die fünf Maße am Bildschirmarbeitsplatz. Ellenbogen und Tischplatte liegen auf einer Höhe, die Füße stehen flach auf dem Boden, und die Bildschirmoberkante endet auf Augenhöhe. Stimmt eines dieser Maße nicht, verschiebt sich die Belastung auf eine andere Stelle des Körpers.

Vorschrift

6 Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz gemäß der Arbeitsstättenverordnung

Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung stellt sechs Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz. Der Wortlaut steht in der verlinkten Primärquelle, die Einordnung daneben stammt von der Redaktion.

  • Der Bildschirm ist frei und leicht dreh- und neigbar

    Er muss eine reflexionsarme Oberfläche haben und sich flexibel auf der Arbeitsfläche anordnen lassen (Anhang Nr. 6.1 und 6.3). Ein fest verbauter Standfuß ohne Höhenverstellung erfüllt das in aller Regel nicht.

  • Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt und neigbar

    Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen. Ein Laptop ohne externe Tastatur oder externen Bildschirm erfüllt das nie, weil beides fest verbunden ist.

  • Die Arbeitsfläche ist ausreichend groß und reflexionsarm

    Groß genug heißt: Bildschirm, Tastatur und Vorlagen lassen sich flexibel anordnen. Glänzende Oberflächen sind ausgeschlossen, weil sie das Licht ins Auge spiegeln.

  • Die Beleuchtung passt zur Sehaufgabe

    Für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung nennt die ASR A3.4 einen Mindestwert von 500 Lux auf der Fläche der Sehaufgabe. Blendung und Spiegelungen auf dem Bildschirm sind zu vermeiden, notfalls durch Umstellen des Platzes.

  • Eine Sitzgelegenheit ist zu stellen, am Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch

    Die Pflicht zur Sitzgelegenheit steht in Anhang Nr. 3.3, die Grundsätze der Ergonomie für die Arbeitsmittel in Anhang Nr. 6.1. Einen Arbeitsstuhl nennt der Anhang nicht. Welche Ausführung genügt, folgt aus der Gefährdungsbeurteilung, nicht aus einem Katalog.

  • Eine Fußstütze kommt auf Verlangen dazu

    Sie ist bereitzustellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ohne sie nicht erreicht werden kann. Das ist einer der wenigen ausdrücklich benannten Gegenstände.

Die Verordnung nennt kein Produkt und keine Bauart

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ein Ergebnis, und die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, wie der Betrieb es erreicht. Eine Forderung nach einem bestimmten Modell lässt sich daraus deshalb nicht ableiten, eine Forderung nach der Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Platz dagegen schon.

Einstellung

Wie du einen Bildschirmarbeitsplatz in 5 Schritten richtig einstellst

Die Reihenfolge entscheidet über das Ergebnis. Wer mit den Füßen beginnt statt mit den Armen, stellt den gesamten Arbeitsplatz falsch ein.

  1. 01

    Sitzhöhe nach der Armhöhe einstellen

    Unterarme waagerecht auf der Tischplatte, Schultern hängen locker. Die Füße kommen erst im nächsten Schritt dran.

  2. 02

    Bodenkontakt prüfen

    Stehen die Füße jetzt nicht mehr flach auf, ist der Tisch zu hoch. Entweder Tisch absenken oder Fußstütze verlangen.

  3. 03

    Sitztiefe verstellen

    Zwischen Kniekehle und Sitzvorderkante gehören zwei bis vier Finger. Bei den meisten Stühlen steht das im Auslieferungszustand.

  4. 04

    Mechanik auf das Körpergewicht stellen

    Das Rad sitzt meist unter dem Sitz. Ohne diese Einstellung federt die Lehne für leichte Menschen zu hart und für schwere zu weich.

  5. 05

    Bildschirm auf Augenhöhe und Abstand bringen

    Oberste Zeile nicht über der Augenhöhe, Abstand mindestens 50 cm, für Büroaufgaben 50 bis 65 cm, bei großen Bildschirmen mehr.

Die 4 häufigsten Fehler beim Einstellen

  • Der Bildschirm steht seitlich zum Fenster im Rücken

    Spiegelungen und Blendung, die auch der beste Stuhl nicht ausgleicht.

  • Die Tastaturfüße sind ausgeklappt

    Das Handgelenk knickt zusätzlich ab, genau da, wo die Beschwerden entstehen.

  • Die Armlehnen stehen zu hoch für die Tischkante

    Der Stuhl kommt nicht nah genug an den Tisch, der Rücken verlässt die Lehne.

  • Der Laptop wird ohne externe Geräte dauerhaft genutzt

    Bildschirm und Tastatur sind zwangsläufig gleichzeitig falsch, weil sie fest verbunden sind.

Aus der Praxis

Fast jeder Stuhl im Büro ist falsch eingestellt, und zwar meist nur an zwei Stellen: die Gewichtseinstellung der Mechanik steht auf Werkszustand, und die Sitztiefe wurde nie angefasst. Beides zusammen kostet nichts und bringt mehr als der Wechsel auf ein teureres Modell.

Arbeit zu Hause

Im Homeoffice gilt die Verordnung nur am Telearbeitsplatz

Ein Telearbeitsplatz ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, für den die Bedingungen vereinbart sind. Nur dann gilt dieser Anforderungskatalog auch zu Hause.

ArbSchGArbStättVAnhang 6Mobiles ArbeitenTelearbeitsplatzBüroArbeitgeber richtet ein und vereinbart, § 2 Abs. 7 ArbStättV
Der Pflichtenumfang an drei Arbeitsorten. Die Balkenlänge zeigt, wie weit die Pflichten des Arbeitgebers reichen. Der Pfeil markiert den Vorgang, der einen häuslichen Platz zum Telearbeitsplatz macht. Ohne ihn gilt allein das Arbeitsschutzgesetz.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bildschirmarbeitsplatz

Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz in einem Arbeitsraum, der mit einem Bildschirmgerät und weiteren Arbeitsmitteln ausgestattet ist (§ 2 Abs. 5 ArbStättV). Wie viel du am Bildschirm arbeitest, spielt für den Begriff keine Rolle. Nicht erfasst sind Laptops, die nur unterwegs und nicht regelmäßig an einem festen Platz genutzt werden. Die Einstufung schaltet den Anforderungskatalog in Anhang Nr. 6 frei, dazu die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Augen.

Muss der Arbeitgeber einen höhenverstellbaren Schreibtisch stellen?

Einen höhenverstellbaren Schreibtisch muss der Arbeitgeber nicht allgemein stellen. Vorgeschrieben ist ein Arbeitsplatz, der den Anforderungen an Bildschirmarbeit genügt. Ob daraus im Einzelfall ein höhenverstellbarer Tisch folgt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze auch im Homeoffice?

Im Homeoffice gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze nur beim vereinbarten Telearbeitsplatz, und dort nur die Gefährdungsbeurteilung bei der ersten Einrichtung, die Unterweisung und Anhang Nr. 6, soweit der Platz vom Betrieb abweicht (§ 1 Abs. 4 ArbStättV). Beim bloßen mobilen Arbeiten gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht; Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und arbeitsmedizinische Vorsorge gelten weiter.

Wo finde ich die Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitsplatzes?

Die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes liegt beim Arbeitgeber, in der Praxis über die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat. Sie muss vorliegen und dokumentiert sein. Fehlt sie, ist das der wirksamste Ansatzpunkt für jede Forderung nach besserer Ausstattung.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Stand

12. September 2026

Verantwortlich

Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz

Prüfstand

Wortlaut geprüft, zwei Instanzen

Was die 12 Arbeitsmittel kosten und wer sie bezuschusst

Je Arbeitsmittel die Preisspanne, die zahlende Stelle und die Norm.