Zuschüsse der Rentenversicherung nach einer Reha
Die Rentenversicherung übernimmt technische Arbeitshilfen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vordruck G0100 mit Anlage G0133, dazu die Voraussetzungen und Fristen.
Kurze Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Anpassung deines Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Persönliche Voraussetzung: Deine Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert, und die Leistung kann voraussichtlich deinen Arbeitsplatz erhalten. Versicherungsrechtlich brauchst du die Wartezeit von 15 Jahren oder eine laufende Rente wegen Erwerbsminderung; die Rentenversicherung leistet außerdem, wenn sonst eine Erwerbsminderungsrente fällig würde oder die Arbeitshilfe unmittelbar im Anschluss an eine ihrer Reha-Maßnahmen nötig ist. Du beantragst die Leistung mit dem Vordruck G0100 und der Anlage G0133, und die Entscheidung fällt binnen drei Wochen nach Eingang des Antrags.
- Zuständig
- Rentenversicherung
- § 49 SGB IX
- Kostenübernahme
- vollständig bei erfüllten Voraussetzungen
- Vordruck
- G0100 mit der Anlage G0133
- Entscheidungsfrist
- 21 Tage
Voraussetzungen
3 Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen
Diese 3 Punkte müssen zusammen vorliegen. Fehlt einer davon, wird eine andere Stelle zuständig oder es bleibt beim Steuerabzug.
Die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert
Das ist die persönliche Voraussetzung nach § 10 SGB VI. Dazu gehört, dass die Leistung voraussichtlich wirkt, etwa deinen Arbeitsplatz erhält. Beides ergibt sich aus dem Entlassungsbericht der Reha-Klinik oder aus einem sozialmedizinischen Gutachten.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen liegen vor
Die Wartezeit von 15 Jahren, auf die Beitrags- und Ersatzzeiten zählen, oder eine laufende Rente wegen Erwerbsminderung (§ 11 Abs. 1 SGB VI). Daneben leistet die Rentenversicherung, wenn sonst eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre oder die Arbeitshilfe unmittelbar im Anschluss an eine ihrer medizinischen Reha-Maßnahmen nötig ist (§ 11 Abs. 2a SGB VI). Ohne diese Voraussetzungen wird meist die Agentur für Arbeit zuständig.
Die Leistung ist erforderlich und geeignet
Die Ausstattung muss dir den Verbleib in deinem Beruf ermöglichen. Der Reha-Berater beurteilt das und besucht dafür bei Bedarf den Betrieb.
Wofür die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist
Die Rentenversicherung leistet für Beschäftigte, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und bei denen die Leistung den Arbeitsplatz voraussichtlich erhält. Dazu müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen: die Wartezeit von 15 Jahren, eine laufende Rente wegen Erwerbsminderung, eine sonst fällige Erwerbsminderungsrente oder der unmittelbare Anschluss an eine Reha der Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage: § 49 Absatz 8 SGB IX in Verbindung mit § 16 SGB VI
Arbeitsmittel
10 von 12 Arbeitsmitteln bezuschusst die Deutsche Rentenversicherung
Bei 2 Arbeitsmitteln greift die Pflicht des Arbeitgebers, und die gilt ohne Antrag. Die Tabelle nennt je Arbeitsmittel den Preis und die Bedingung.
| Arbeitsmittel | Wird gezahlt? | Preisspanne | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| Höhenverstellbarer Schreibtisch | ja | 300 bis 2400 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Ergonomischer Bürostuhl | ja | 150 bis 1800 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Bildschirmbrille | Pflicht | 90 bis 600 € | Teil der geschuldeten Grundausstattung. |
| Monitorhalterung | ja | 40 bis 500 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Fußstütze | Pflicht | 20 bis 200 € | Teil der geschuldeten Grundausstattung. |
| Ergonomische Maus | ja | 25 bis 350 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Ergonomische Tastatur | ja | 30 bis 400 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Stehhilfe | ja | 80 bis 900 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Arbeitsplatzleuchte | ja | 40 bis 800 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Lärmschutz | ja | 30 bis 3000 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Vorlesesystem | ja | 300 bis 15000 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| Arbeitsplatzumbau | ja | 500 bis 50000 € | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
Antragstellung
Wie du den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellst
Die Reihenfolge dieser Schritte entscheidet über den Erfolg des Antrags. Wer sie einhält, räumt die häufigsten Ablehnungsgründe im Voraus aus.
- 01
Den Entlassungsbericht auswerten
Steht dort eine Empfehlung zur Arbeitsplatzgestaltung, trägt sie deinen Antrag fast allein. Fehlt sie, solltest du sie nachfordern.
- 02
Den Vordruck G0100 ausfüllen
G0100 ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte der Rentenversicherung. Andere Stellen haben eigene Formulare: Die Agentur für Arbeit nutzt einen eigenen Antrag, die Berufsgenossenschaft leistet von Amts wegen, das Integrationsamt hat Landesformulare.
- 03
Die Anlage G0133 beilegen
Die Anlage beschreibt die technische Arbeitshilfe und deinen Arbeitsplatz. Dazu gehören ein Kostenvoranschlag mit Funktionsbeschreibung und eine fachärztliche Empfehlung. Verlangt die Rentenversicherung es, bestätigt dein Arbeitgeber die Notwendigkeit auf dem Vordruck G0134.
- 04
Den Betriebsbesuch anbieten
Ein Termin am Arbeitsplatz beschleunigt das Verfahren stärker als jede Nachreichung per Post.
Häufige Ablehnungsgründe
Nur den Vordruck G0100 einreichen
Die Rentenversicherung fordert die Anlage nach, und es vergehen drei bis sechs Wochen.
Die Voraussetzungen nicht prüfen
Die Rentenversicherung leitet an die Agentur für Arbeit weiter, und die Drei-Wochen-Frist beginnt dort mit dem Eingang neu.
Nach dem Kauf beantragen
Die Rentenversicherung lehnt ab, weil die Leistung dann nicht mehr erforderlich ist.
Fristen
Welche Fristen ab dem Eingang deines Antrags laufen
Ab dem Eingang deines Antrags läuft eine gesetzliche Frist. Verstreicht sie, darfst du dir die Leistung selbst beschaffen und die Erstattung verlangen.
Einordnung
Wie viel in den anderen Ausgangslagen bezahlt wird
Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt
- Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
- Schwerbehinderungoft vollständig
- ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
- Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
- Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
- Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
- VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
- Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
- ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet
Aus der Praxis
Der Entlassungsbericht der Reha-Klinik ist das wertvollste Papier des ganzen Verfahrens, und die meisten legen ihn ungelesen ab. Steht darin ein Satz zur leidensgerechten Arbeitsplatzgestaltung, trägt er den Antrag fast allein. Fehlt er, lohnt sich eine Nachforderung in den ersten Wochen, solange die Klinik den Fall noch vorliegen hat.
Andere Ausgangslagen
- Deine Einschränkung ist Folge eines Arbeitsunfalls. Zur Lage Arbeitsunfall
- Du erfüllst die Wartezeit nicht, hast aber einen Grad der Behinderung. Zur Lage Schwerbehinderung
- Dein Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr. Zur Lage Arbeitsuchend
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Zuschuss der Rentenversicherung
Was ist der Unterschied zwischen den Vordrucken G0100 und G0133?
G0100 ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte, der allgemeine Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung. G0133 ist die Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen; sie beschreibt die Arbeitshilfe und den Arbeitsplatz. Beide gehören zusammen eingereicht.
Wie lange dauert die Entscheidung der Rentenversicherung?
Die Rentenversicherung prüft binnen zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang deines Antrags. Braucht sie ein Gutachten, entscheidet sie binnen zwei Wochen, nachdem es vorliegt (§ 14 SGB IX). Entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten und begründet das nicht schriftlich, gilt die Leistung als genehmigt (§ 18 SGB IX).
Brauche ich für Leistungen der Rentenversicherung einen Schwerbehindertenausweis?
Für Leistungen der Rentenversicherung brauchst du keinen Schwerbehindertenausweis. Ihre Leistungen hängen an der Erwerbsfähigkeit und nicht an einem festgestellten Grad der Behinderung.
Was gilt, wenn ich die Wartezeit von 15 Jahren nicht erfülle?
Erfüllst du die Wartezeit von 15 Jahren nicht und liegt auch keiner der anderen Fälle des § 11 SGB VI vor, wird meist die Agentur für Arbeit zuständig. Dein Anspruch wird dadurch nicht schlechter, sondern wechselt nur die Stelle. Die Rentenversicherung klärt das binnen zwei Wochen und leitet den Antrag weiter; die Drei-Wochen-Frist beginnt bei der Agentur für Arbeit mit dem Eingang dort.
Der häufigste Ablehnungsgrund
Antrag bei der Rentenversicherung
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. In diesem Fall wird eine andere Stelle zuständig, meist die Agentur für Arbeit.
Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen
Was die 10 bezuschussten Arbeitsmittel kosten
Je Arbeitsmittel der Preis und die Bedingung, unter der es bezuschusst wird.
- Höhenverstellbarer SchreibtischAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- Ergonomischer BürostuhlAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- MonitorhalterungAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- Ergonomische MausAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- Ergonomische TastaturAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- StehhilfeAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- ArbeitsplatzleuchteAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- LärmschutzAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- VorlesesystemAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
- ArbeitsplatzumbauAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.