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ZuschussArbeitsplatz

Zuschüsse der Rentenversicherung nach einer Reha

Die Rentenversicherung übernimmt technische Arbeitshilfen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vordruck G0100 mit Anlage G0133, dazu die Voraussetzungen und Fristen.

Deine Ausgangslage lautet: Ich komme aus der Reha zurück

Kurze Antwort

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Anpassung deines Arbeitsplatzes als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Persönliche Voraussetzung: Deine Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert, und die Leistung kann voraussichtlich deinen Arbeitsplatz erhalten. Versicherungsrechtlich brauchst du die Wartezeit von 15 Jahren oder eine laufende Rente wegen Erwerbsminderung; die Rentenversicherung leistet außerdem, wenn sonst eine Erwerbsminderungsrente fällig würde oder die Arbeitshilfe unmittelbar im Anschluss an eine ihrer Reha-Maßnahmen nötig ist. Du beantragst die Leistung mit dem Vordruck G0100 und der Anlage G0133, und die Entscheidung fällt binnen drei Wochen nach Eingang des Antrags.

Zuständig
Rentenversicherung
§ 49 SGB IX
Kostenübernahme
vollständig bei erfüllten Voraussetzungen
Vordruck
G0100 mit der Anlage G0133
Entscheidungsfrist
21 Tage

Voraussetzungen

3 Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen

Diese 3 Punkte müssen zusammen vorliegen. Fehlt einer davon, wird eine andere Stelle zuständig oder es bleibt beim Steuerabzug.

  • Die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert

    Das ist die persönliche Voraussetzung nach § 10 SGB VI. Dazu gehört, dass die Leistung voraussichtlich wirkt, etwa deinen Arbeitsplatz erhält. Beides ergibt sich aus dem Entlassungsbericht der Reha-Klinik oder aus einem sozialmedizinischen Gutachten.

  • Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen liegen vor

    Die Wartezeit von 15 Jahren, auf die Beitrags- und Ersatzzeiten zählen, oder eine laufende Rente wegen Erwerbsminderung (§ 11 Abs. 1 SGB VI). Daneben leistet die Rentenversicherung, wenn sonst eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre oder die Arbeitshilfe unmittelbar im Anschluss an eine ihrer medizinischen Reha-Maßnahmen nötig ist (§ 11 Abs. 2a SGB VI). Ohne diese Voraussetzungen wird meist die Agentur für Arbeit zuständig.

  • Die Leistung ist erforderlich und geeignet

    Die Ausstattung muss dir den Verbleib in deinem Beruf ermöglichen. Der Reha-Berater beurteilt das und besucht dafür bei Bedarf den Betrieb.

Wofür die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist

Die Rentenversicherung leistet für Beschäftigte, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und bei denen die Leistung den Arbeitsplatz voraussichtlich erhält. Dazu müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen: die Wartezeit von 15 Jahren, eine laufende Rente wegen Erwerbsminderung, eine sonst fällige Erwerbsminderungsrente oder der unmittelbare Anschluss an eine Reha der Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage: § 49 Absatz 8 SGB IX in Verbindung mit § 16 SGB VI

Arbeitsmittel

10 von 12 Arbeitsmitteln bezuschusst die Deutsche Rentenversicherung

Bei 2 Arbeitsmitteln greift die Pflicht des Arbeitgebers, und die gilt ohne Antrag. Die Tabelle nennt je Arbeitsmittel den Preis und die Bedingung.

ArbeitsmittelWird gezahlt?PreisspanneWorauf es ankommt
Höhenverstellbarer Schreibtischja300 bis 2400 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Ergonomischer Bürostuhlja150 bis 1800 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
BildschirmbrillePflicht90 bis 600 €Teil der geschuldeten Grundausstattung.
Monitorhalterungja40 bis 500 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
FußstützePflicht20 bis 200 €Teil der geschuldeten Grundausstattung.
Ergonomische Mausja25 bis 350 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Ergonomische Tastaturja30 bis 400 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Stehhilfeja80 bis 900 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Arbeitsplatzleuchteja40 bis 800 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Lärmschutzja30 bis 3000 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Vorlesesystemja300 bis 15000 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
Arbeitsplatzumbauja500 bis 50000 €Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.

Antragstellung

Wie du den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellst

Die Reihenfolge dieser Schritte entscheidet über den Erfolg des Antrags. Wer sie einhält, räumt die häufigsten Ablehnungsgründe im Voraus aus.

  1. 01

    Den Entlassungsbericht auswerten

    Steht dort eine Empfehlung zur Arbeitsplatzgestaltung, trägt sie deinen Antrag fast allein. Fehlt sie, solltest du sie nachfordern.

  2. 02

    Den Vordruck G0100 ausfüllen

    G0100 ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte der Rentenversicherung. Andere Stellen haben eigene Formulare: Die Agentur für Arbeit nutzt einen eigenen Antrag, die Berufsgenossenschaft leistet von Amts wegen, das Integrationsamt hat Landesformulare.

  3. 03

    Die Anlage G0133 beilegen

    Die Anlage beschreibt die technische Arbeitshilfe und deinen Arbeitsplatz. Dazu gehören ein Kostenvoranschlag mit Funktionsbeschreibung und eine fachärztliche Empfehlung. Verlangt die Rentenversicherung es, bestätigt dein Arbeitgeber die Notwendigkeit auf dem Vordruck G0134.

  4. 04

    Den Betriebsbesuch anbieten

    Ein Termin am Arbeitsplatz beschleunigt das Verfahren stärker als jede Nachreichung per Post.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Nur den Vordruck G0100 einreichen

    Die Rentenversicherung fordert die Anlage nach, und es vergehen drei bis sechs Wochen.

  • Die Voraussetzungen nicht prüfen

    Die Rentenversicherung leitet an die Agentur für Arbeit weiter, und die Drei-Wochen-Frist beginnt dort mit dem Eingang neu.

  • Nach dem Kauf beantragen

    Die Rentenversicherung lehnt ab, weil die Leistung dann nicht mehr erforderlich ist.

Fristen

Welche Fristen ab dem Eingang deines Antrags laufen

Ab dem Eingang deines Antrags läuft eine gesetzliche Frist. Verstreicht sie, darfst du dir die Leistung selbst beschaffen und die Erstattung verlangen.

Antrag geht einZuständigkeit geklärtEntscheidung fälligGilt als genehmigtTag 14Tag 212 Monate ab Eingang§ 14 Abs. 1§ 14 Abs. 2 SGB IX§ 18 Abs. 3 SGB IXbeide Fristen ab Eingang, nicht nacheinandermit Gutachten: 2 Wochen nach dessen Vorliegen§ 18 gilt nicht beim Integrationsamt
Der Fristenlauf nach §§ 14 und 18 SGB IX. Beide Fristen des § 14 laufen ab Eingang des Antrags: zwei Wochen für die Zuständigkeit, drei Wochen für die Entscheidung. Nach zwei Monaten ohne begründete Mitteilung gilt die Leistung als genehmigt.

Einordnung

Wie viel in den anderen Ausgangslagen bezahlt wird

Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt

  • Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
  • Schwerbehinderungoft vollständig
  • ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
  • Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
  • Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
  • Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
  • VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
  • Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
  • ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet

Aus der Praxis

Der Entlassungsbericht der Reha-Klinik ist das wertvollste Papier des ganzen Verfahrens, und die meisten legen ihn ungelesen ab. Steht darin ein Satz zur leidensgerechten Arbeitsplatzgestaltung, trägt er den Antrag fast allein. Fehlt er, lohnt sich eine Nachforderung in den ersten Wochen, solange die Klinik den Fall noch vorliegen hat.

Andere Ausgangslagen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss der Rentenversicherung

Was ist der Unterschied zwischen den Vordrucken G0100 und G0133?

G0100 ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte, der allgemeine Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung. G0133 ist die Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen; sie beschreibt die Arbeitshilfe und den Arbeitsplatz. Beide gehören zusammen eingereicht.

Wie lange dauert die Entscheidung der Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung prüft binnen zwei Wochen, ob sie zuständig ist, und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang deines Antrags. Braucht sie ein Gutachten, entscheidet sie binnen zwei Wochen, nachdem es vorliegt (§ 14 SGB IX). Entscheidet sie nicht binnen zwei Monaten und begründet das nicht schriftlich, gilt die Leistung als genehmigt (§ 18 SGB IX).

Brauche ich für Leistungen der Rentenversicherung einen Schwerbehindertenausweis?

Für Leistungen der Rentenversicherung brauchst du keinen Schwerbehindertenausweis. Ihre Leistungen hängen an der Erwerbsfähigkeit und nicht an einem festgestellten Grad der Behinderung.

Was gilt, wenn ich die Wartezeit von 15 Jahren nicht erfülle?

Erfüllst du die Wartezeit von 15 Jahren nicht und liegt auch keiner der anderen Fälle des § 11 SGB VI vor, wird meist die Agentur für Arbeit zuständig. Dein Anspruch wird dadurch nicht schlechter, sondern wechselt nur die Stelle. Die Rentenversicherung klärt das binnen zwei Wochen und leitet den Antrag weiter; die Drei-Wochen-Frist beginnt bei der Agentur für Arbeit mit dem Eingang dort.

Der häufigste Ablehnungsgrund

  • Antrag bei der Rentenversicherung

    Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. In diesem Fall wird eine andere Stelle zuständig, meist die Agentur für Arbeit.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Was die 10 bezuschussten Arbeitsmittel kosten

Je Arbeitsmittel der Preis und die Bedingung, unter der es bezuschusst wird.