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ZuschussArbeitsplatz

4 Stellen zahlen einen Zuschuss zur Monitorhalterung

Ein Schwenkarm bringt den Bildschirm auf Blickhöhe und schafft Tiefe auf dem Tisch. Wer ihn bezahlt und wann er als technische Arbeitshilfe gilt.

Pflichtausstattung des Arbeitgebers bei Bildschirmarbeit

Kurze Antwort

Eine Monitorhalterung kostet zwischen 40 und 500 Euro und ist damit die günstigste Änderung mit spürbarer Wirkung. Als Teil der Grundausstattung schuldet sie der Arbeitgeber, soweit die Gefährdungsbeurteilung sie ergibt. Schränkt eine Behinderung deine Hals- oder Rumpfbeweglichkeit ein, wird sie zur technischen Arbeitshilfe, die das Integrationsamt bezahlen kann.

Zahlende Stellen
4
je nach Lage
Preisspanne
40 bis 500 €
Arbeitgeberpflicht
ja, anteilig
aus der Gefährdungsbeurteilung
Sofortabzug bis
800 €
netto, sonst über die Nutzungsdauer

Merkmale

Was ist eine Monitorhalterung?

Eine Monitorhalterung löst den Bildschirm von seinem Fuß und stellt ihn in Höhe, Tiefe und Neigung frei. Sie klemmt an der Tischplatte oder steht auf einem eigenen Standfuß. Damit schafft sie Tiefe auf der Arbeitsfläche, und häufig ist sie die Voraussetzung dafür, den Sehabstand überhaupt einhalten zu können.

Was der Arbeitgeber nach der Vorschrift schuldet

Der Bildschirm muss frei und leicht dreh- und neigbar sein und eine reflexionsarme Oberfläche haben, und die Arbeitsfläche muss eine flexible Anordnung des Bildschirms zulassen (Anhang Nr. 6.1 und 6.3 ArbStättV). Eine feste Bauart schreibt die Verordnung nicht vor, wohl aber das Ergebnis.

Wer zahlt

Von 4 Stellen zahlt in deiner Ausgangslage genau eine

Welche es ist, entscheidet deine Ausgangslage. Die Tabelle nennt je Lage die Stelle, die zahlt, und ob sie voll zahlt oder nur im Einzelfall.

Deine LageWird gezahlt?Wer zahltWorauf es ankommt
BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut wehPflichtArbeitgeberDer Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
SchwerbehinderungIch habe einen SchwerbehindertenausweisjaIntegrationsamtAls technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitjaBerufsgenossenschaftWenn der Bedarf auf die anerkannte Unfallfolge zurückgeht, erbringt die Berufsgenossenschaft die Arbeitshilfe als Sachleistung, ohne Zuzahlung oder Eigenanteil (§ 35 SGB VII, § 49 Abs. 8 SGB IX).
Nach der RehaIch komme aus der Reha zurückjaRentenversicherungAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu anFallAgentur für ArbeitWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
SelbständigIch bin selbständigneinSteuerabzugKeine Stelle zahlt einen Zuschuss. Die Anschaffung ist Betriebsausgabe.
VerbeamtetIch bin verbeamtetPflichtDienstherrDer Dienstherr stattet den Dienstposten aus. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Beamte; die Arbeitsstättenverordnung beim Bund unmittelbar, in den Ländern nach Landesrecht.
HomeofficeIch arbeite zu HauseFallArbeitgeberBeim vereinbarten Telearbeitsplatz gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang Nr. 6 ArbStättV), beim bloßen mobilen Arbeiten nicht. Die Einstufung entscheidet.
ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstattenPflichtArbeitgeberGrundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.

Anteil, den jede Stelle übernimmt

  • Integrationsamtvoll
  • Berufsgenossenschaftvoll
  • Rentenversicherungvoll
  • Agentur für ArbeitEinzelfall

Auswahl

3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen

Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.

  • Die Traglast muss zur Bildschirmgröße passen

    Hier passiert der häufigste Fehlkauf. Ein Bildschirm mit 32 Zoll wiegt oft mehr, als die Feder günstiger Arme trägt, und dann sackt der Monitor über Nacht ab.

  • Tischplattenstärke und Klemmweite

    Die Klemme muss deine Platte fassen. Bei sehr dünnen und bei sehr dicken Platten passt die Standardklemme nicht.

  • Der Höhenbereich zählt mehr als die Armlänge

    Entscheidend ist, ob die Bildschirmoberkante deine Augenhöhe erreicht. Bei großen Menschen reicht der Verstellweg vieler Arme dafür nicht aus.

Aus der Praxis

Unter allen Anschaffungen für den Bildschirmarbeitsplatz hat die Halterung das beste Verhältnis von Preis zu Wirkung. Sie kostet einen Bruchteil eines Stuhls und behebt die Fehlhaltung, die den meisten Nackenbeschwerden zugrunde liegt. Im Antrag lassen viele sie weg, weil sie zu klein wirkt, dabei lässt gerade sie sich am leichtesten begründen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss für die Monitorhalterung

Wie hoch gehört der Bildschirm am Arbeitsplatz?

Die oberste Bildschirmzeile sollte nicht über deiner horizontalen Blicklinie liegen, und der Blick sollte etwa 35 Grad nach unten geneigt senkrecht auf den Bildschirm treffen. Der Sehabstand sollte mindestens 50 cm betragen, für Büroaufgaben haben sich 50 bis 65 cm bewährt. Das sind Empfehlungen der DGUV Information 215-410, keine Vorschrift.

Braucht man bei einem Laptop eine Monitorhalterung?

An einem reinen Laptop-Arbeitsplatz stehen Bildschirm und Tastatur zwangsläufig falsch, weil sie fest verbunden sind. Eine Halterung hilft dort erst zusammen mit einem externen Bildschirm oder einer externen Tastatur.

Was kostet eine Monitorhalterung?

Eine Monitorhalterung kostet zwischen 40 und 500 Euro. Der Preis steigt vor allem mit der Traglast und mit der Zahl der Gelenke.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen

Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.

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