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ZuschussArbeitsplatz

Die Fußstütze schuldet der Arbeitgeber auf Verlangen, einen Zuschuss zahlt niemand

Die Arbeitsstättenverordnung nennt die Fußstütze ausdrücklich. Wann der Anspruch entsteht und woran du erkennst, dass du eine brauchst.

Pflichtausstattung des Arbeitgebers bei Bildschirmarbeit

Kurze Antwort

Die Fußstütze ist die einzige Position dieser Liste, die auf Verlangen ausdrücklich bereitzustellen ist, wenn du eine ergonomisch günstige Haltung sonst nicht erreichst. Sie kostet zwischen 20 und 200 Euro und ist damit die günstigste Anpassung überhaupt. Nötig wird sie immer dann, wenn dein Tisch zu hoch steht und du deshalb die Sitzhöhe über deine Unterschenkellänge hinaus anheben musst.

Zahlende Stellen
0
je nach Lage
Preisspanne
20 bis 200 €
Arbeitgeberpflicht
ja, anteilig
aus der Gefährdungsbeurteilung
Sofortabzug bis
800 €
netto, sonst 13 Jahre

Merkmale

Was ist eine Fußstütze am Arbeitsplatz?

Eine Fußstütze ist eine geneigte Auflage, die den Bodenkontakt wiederherstellt, nachdem du den Stuhl höher gestellt hast als deine Unterschenkellänge erlaubt. Sie behebt damit die Folge eines zu hohen Tisches. Eine eigenständige Verbesserung des Arbeitsplatzes ist sie nicht.

Was der Arbeitgeber nach der Vorschrift schuldet

Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann (Anhang Nr. 6.1 Abs. 7 ArbStättV). Sie gehört zu den wenigen ausdrücklich benannten Gegenständen der Verordnung, zusammen mit dem Manuskripthalter.

Wer zahlt

In 7 von 9 Ausgangslagen schuldet der Arbeitgeber oder der Dienstherr die Fußstütze

Einen Zuschuss zahlt niemand. Die Tabelle zeigt je Ausgangslage, worauf sich der Anspruch stattdessen stützt.

Deine LageWird gezahlt?Wer zahltWorauf es ankommt
BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut wehPflichtArbeitgeberAuf Verlangen bereitzustellen, wenn eine ergonomisch günstige Haltung sonst nicht erreicht wird.
SchwerbehinderungIch habe einen SchwerbehindertenausweisPflichtArbeitgeberDer Gegenstand gehört zur Grundausstattung. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht zusätzlich gefördert.
ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitPflichtArbeitgeberTeil der geschuldeten Grundausstattung.
Nach der RehaIch komme aus der Reha zurückPflichtArbeitgeberTeil der geschuldeten Grundausstattung.
ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu anneinAgentur für ArbeitOhne Bezug zur Einschränkung keine Förderung.
SelbständigIch bin selbständigneinSteuerabzugKeine Stelle zahlt einen Zuschuss. Die Anschaffung ist Betriebsausgabe.
VerbeamtetIch bin verbeamtetPflichtDienstherrDer Dienstherr stattet den Dienstposten aus. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Beamte; die Arbeitsstättenverordnung beim Bund unmittelbar, in den Ländern nach Landesrecht.
HomeofficeIch arbeite zu HauseFallArbeitgeberBeim vereinbarten Telearbeitsplatz gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang Nr. 6 ArbStättV), beim bloßen mobilen Arbeiten nicht. Die Einstufung entscheidet.
ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstattenPflichtArbeitgeberGrundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.

Auswahl

3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen

Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.

  • Neigbar statt fest

    Eine feste Platte fixiert deinen Fußwinkel und erzeugt nach einigen Stunden genau die Beschwerden, die sie verhindern soll.

  • Rutschfeste Oberfläche

    Ohne sie wandert der Fuß, und die Stütze steht nach einer Stunde woanders als der Fuß.

  • Groß genug für beide Füße nebeneinander

    Schmale Modelle zwingen zu einer engen Fußstellung und verlagern das Problem in die Hüfte.

Aus der Praxis

Die Fußstütze steht in fast jeder Anforderungsliste ganz unten und hat trotzdem den klarsten Anspruch. Wer sie verlangt und begründet, warum die Haltung ohne sie nicht stimmt, bekommt sie in aller Regel ohne Diskussion. Sie kostet zwanzig Euro, und eine Ablehnung macht mehr Aufwand als eine Bewilligung.

Maße

Sitzhöhe, Tischhöhe und Sehabstand folgen aus deiner Körpergröße

Ein falsch eingestellter Arbeitsplatz erzeugt dieselben Beschwerden wie ein fehlender. Sitzhöhe, Tischhöhe und Bildschirmabstand ergeben sich aus deiner Körpergröße, nicht aus dem Modell.

Tischhöhe 72 cmSitzhöhe 44 cmSehabstand 50 bis 65 cm90°etwa 35°
Die fünf Maße am Bildschirmarbeitsplatz. Ellenbogen und Tischplatte liegen auf einer Höhe, die Füße stehen flach auf dem Boden, und die Bildschirmoberkante endet auf Augenhöhe. Stimmt eines dieser Maße nicht, verschiebt sich die Belastung auf eine andere Stelle des Körpers.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss für die Fußstütze

Woran merke ich, dass ich eine Fußstütze brauche?

Eine Fußstütze brauchst du, wenn deine Füße bei richtig eingestellter Armhöhe nicht flach auf dem Boden stehen. Dann ist der Tisch zu hoch, und die Stütze gleicht die Differenz aus.

Was unterscheidet einen höhenverstellbaren Tisch von einer Fußstütze?

Ein höhenverstellbarer Tisch behebt die Ursache, während die Fußstütze nur die Folge ausgleicht. Sachlich ist er deshalb die bessere Lösung. Die Fußstütze bleibt die richtige Wahl, wenn sich der Tisch nicht tauschen lässt.

Muss mein Arbeitgeber eine Fußstütze stellen?

Dein Arbeitgeber muss eine Fußstütze auf Verlangen stellen, wenn du ohne sie keine ergonomisch günstige Arbeitshaltung erreichst. Das steht ausdrücklich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen

Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.

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