Die Fußstütze schuldet der Arbeitgeber auf Verlangen, einen Zuschuss zahlt niemand
Die Arbeitsstättenverordnung nennt die Fußstütze ausdrücklich. Wann der Anspruch entsteht und woran du erkennst, dass du eine brauchst.
Kurze Antwort
Die Fußstütze ist die einzige Position dieser Liste, die auf Verlangen ausdrücklich bereitzustellen ist, wenn du eine ergonomisch günstige Haltung sonst nicht erreichst. Sie kostet zwischen 20 und 200 Euro und ist damit die günstigste Anpassung überhaupt. Nötig wird sie immer dann, wenn dein Tisch zu hoch steht und du deshalb die Sitzhöhe über deine Unterschenkellänge hinaus anheben musst.
- Zahlende Stellen
- 0
- je nach Lage
- Preisspanne
- 20 bis 200 €
- Arbeitgeberpflicht
- ja, anteilig
- aus der Gefährdungsbeurteilung
- Sofortabzug bis
- 800 €
- netto, sonst 13 Jahre
Merkmale
Was ist eine Fußstütze am Arbeitsplatz?
Eine Fußstütze ist eine geneigte Auflage, die den Bodenkontakt wiederherstellt, nachdem du den Stuhl höher gestellt hast als deine Unterschenkellänge erlaubt. Sie behebt damit die Folge eines zu hohen Tisches. Eine eigenständige Verbesserung des Arbeitsplatzes ist sie nicht.
Was der Arbeitgeber nach der Vorschrift schuldet
Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann (Anhang Nr. 6.1 Abs. 7 ArbStättV). Sie gehört zu den wenigen ausdrücklich benannten Gegenständen der Verordnung, zusammen mit dem Manuskripthalter.
Wer zahlt
In 7 von 9 Ausgangslagen schuldet der Arbeitgeber oder der Dienstherr die Fußstütze
Einen Zuschuss zahlt niemand. Die Tabelle zeigt je Ausgangslage, worauf sich der Anspruch stattdessen stützt.
| Deine Lage | Wird gezahlt? | Wer zahlt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut weh | Pflicht | Arbeitgeber | Auf Verlangen bereitzustellen, wenn eine ergonomisch günstige Haltung sonst nicht erreicht wird. |
| SchwerbehinderungIch habe einen Schwerbehindertenausweis | Pflicht | Arbeitgeber | Der Gegenstand gehört zur Grundausstattung. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht zusätzlich gefördert. |
| ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit | Pflicht | Arbeitgeber | Teil der geschuldeten Grundausstattung. |
| Nach der RehaIch komme aus der Reha zurück | Pflicht | Arbeitgeber | Teil der geschuldeten Grundausstattung. |
| ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu an | nein | Agentur für Arbeit | Ohne Bezug zur Einschränkung keine Förderung. |
| SelbständigIch bin selbständig | nein | Steuerabzug | Keine Stelle zahlt einen Zuschuss. Die Anschaffung ist Betriebsausgabe. |
| VerbeamtetIch bin verbeamtet | Pflicht | Dienstherr | Der Dienstherr stattet den Dienstposten aus. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Beamte; die Arbeitsstättenverordnung beim Bund unmittelbar, in den Ländern nach Landesrecht. |
| HomeofficeIch arbeite zu Hause | Fall | Arbeitgeber | Beim vereinbarten Telearbeitsplatz gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang Nr. 6 ArbStättV), beim bloßen mobilen Arbeiten nicht. Die Einstufung entscheidet. |
| ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstatten | Pflicht | Arbeitgeber | Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst. |
Auswahl
3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen
Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.
Neigbar statt fest
Eine feste Platte fixiert deinen Fußwinkel und erzeugt nach einigen Stunden genau die Beschwerden, die sie verhindern soll.
Rutschfeste Oberfläche
Ohne sie wandert der Fuß, und die Stütze steht nach einer Stunde woanders als der Fuß.
Groß genug für beide Füße nebeneinander
Schmale Modelle zwingen zu einer engen Fußstellung und verlagern das Problem in die Hüfte.
Aus der Praxis
Die Fußstütze steht in fast jeder Anforderungsliste ganz unten und hat trotzdem den klarsten Anspruch. Wer sie verlangt und begründet, warum die Haltung ohne sie nicht stimmt, bekommt sie in aller Regel ohne Diskussion. Sie kostet zwanzig Euro, und eine Ablehnung macht mehr Aufwand als eine Bewilligung.
Maße
Sitzhöhe, Tischhöhe und Sehabstand folgen aus deiner Körpergröße
Ein falsch eingestellter Arbeitsplatz erzeugt dieselben Beschwerden wie ein fehlender. Sitzhöhe, Tischhöhe und Bildschirmabstand ergeben sich aus deiner Körpergröße, nicht aus dem Modell.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Zuschuss für die Fußstütze
Woran merke ich, dass ich eine Fußstütze brauche?
Eine Fußstütze brauchst du, wenn deine Füße bei richtig eingestellter Armhöhe nicht flach auf dem Boden stehen. Dann ist der Tisch zu hoch, und die Stütze gleicht die Differenz aus.
Was unterscheidet einen höhenverstellbaren Tisch von einer Fußstütze?
Ein höhenverstellbarer Tisch behebt die Ursache, während die Fußstütze nur die Folge ausgleicht. Sachlich ist er deshalb die bessere Lösung. Die Fußstütze bleibt die richtige Wahl, wenn sich der Tisch nicht tauschen lässt.
Muss mein Arbeitgeber eine Fußstütze stellen?
Dein Arbeitgeber muss eine Fußstütze auf Verlangen stellen, wenn du ohne sie keine ergonomisch günstige Arbeitshaltung erreichst. Das steht ausdrücklich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung.
Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen
Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen
Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.
- Ich sitze im Büro und mein Rücken tut weh0 Prozent, niemand zahlt
- Ich habe einen Schwerbehindertenausweisoft vollständig
- Ich hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitSachleistung, ohne Eigenanteil
- Ich komme aus der Reha zurückvollständig bei erfüllten Voraussetzungen
- Ich bin arbeitslos und fange neu anim Einzelfall bis vollständig
- Ich bin selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
- Ich bin verbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
- Ich arbeite zu Hause0 oder voll, je nach Einstufung
- Ich bin Arbeitgeber und will ausstattenMehrkosten oft voll erstattet
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