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ZuschussArbeitsplatz

Quellen, Lizenzen und Datenstand

Dreizehn Quellen tragen die Rechtsgrundlagen, Fristen und Beträge von Zuschuss Arbeitsplatz. Je Quelle stehen der Abrufweg, der Prüfrhythmus und die Lizenz.

Kurze Antwort

13 Quellen tragen die Angaben von Zuschuss Arbeitsplatz, 7 davon sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und dürfen im Wortlaut wiedergegeben werden. 11 werden maschinell abgerufen und auf Änderungen überwacht, die übrigen von Hand geprüft, weil sie sich nicht verlässlich automatisieren lassen. Der Datenstand ist der 12. September 2026.

Quellen
13
Amtliche Werke
7
§ 5 UrhG
Datensätze
108
Kombinationen
Letzter Abzug
2026-10-18

Herkunft

Die 13 Quellen mit Herkunft und Lizenz

Der Abrufweg entscheidet darüber, ob sich eine Angabe in einem Jahr wiederfinden und erneuern lässt.

  • Einzelnorm über /__14.html, /__18.html, /__49.html, /__185.html. Der Wortlaut steht im Container mit der Klasse jnhtml, die Fassungsangabe im Fuss unter Stand. Für das Änderungsmonitoring die Seite xml/sgb_9_2018.xml ziehen und den Hash vergleichen.

    Lizenz
    Amtliches Werk, § 5 UrhG, Wortlaut frei wiedergebbar
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-09-12

    Trägt die Paragrafen 14, 18, 49 und 185. Diese vier Normen werden auf Zuschuss Arbeitsplatz am häufigsten zitiert.

  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

    verordnungdirekter Abrufquartalsweise

    Der Slug bei gesetze-im-internet.de lautet schwbav_1988, nicht schwbav. § 19 direkt über /schwbav_1988/__19.html, § 21 (Selbständige) über /__21.html, § 26 (Arbeitgeber) über /__26.html. Kurzer Text, vollständig in einem jnhtml-Container. Ohne Javascript abrufbar.

    Lizenz
    Amtliches Werk, § 5 UrhG
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-09-12

    Die zentrale Norm für technische Arbeitshilfen beim Integrationsamt.

  • Arbeitsstättenverordnung mit Anhang

    verordnungdirekter Abrufquartalsweise

    Der Anhang steht als eigene Seite unter /anhang.html, nicht in der Paragrafenliste. Nummer 6 zu Bildschirmarbeitsplätzen ist dort ein eigener Abschnitt. Wer nur die Paragrafen zieht, verliert genau den Teil, auf den es hier ankommt.

    Lizenz
    Amtliches Werk, § 5 UrhG
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-09-12

    Trägt alle Aussagen zur Arbeitgeberpflicht und die Definition des Telearbeitsplatzes in § 2 Absatz 7.

  • § 35 über /__35.html. Verweist auf den Katalog des SGB IX, beide Normen zusammen lesen.

    Lizenz
    Amtliches Werk, § 5 UrhG
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-09-12

    Grundlage der Leistungen nach einem Arbeitsunfall.

  • Einkommensteuergesetz

    gesetzdirekter Abrufjährlich

    § 6 Absatz 2 für die Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter, § 9 für die Werbungskosten. Die Betragsgrenze ändert sich mit Steuergesetzen, deshalb zum Jahreswechsel prüfen und nicht quartalsweise.

    Lizenz
    Amtliches Werk, § 5 UrhG
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-09-12

    Trägt den Steuerrechner. Die 800-Euro-Grenze ist der Wert, der am ehesten kippt.

  • Die Tabelle liegt als PDF hinter der Suche des Ministeriums und wechselt die Adresse. Ein direkter fetch auf einen gemerkten Pfad läuft deshalb regelmäßig ins Leere. Über die Suchseite mit Puppeteer den aktuellen PDF-Link auflösen, dann das PDF ziehen. Gesucht wird die Zeile Büromöbel, Wert 13 Jahre.

    Lizenz
    Amtliche Veröffentlichung
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-09-12

    Nur eine Zahl wird gebraucht, aber sie steht im Antwortblock mehrerer Seiten.

  • Technische Regel für Arbeitsstätten, Beleuchtung

    technische-regelBrowsersteuerungjährlich

    Die BAuA liefert die Regeln als PDF. Der direkte Pfad ohne Parameter antwortet 403; mit ?__blob=publicationFile&v=4 und Browser-User-Agent kommt das PDF (https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Gebraucht wird Anhang 3 Nr. 4.2, Mindestwert 500 lx für Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung.

    Lizenz
    Bekanntgemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt, Wortlaut zitierfähig
    Nennungspflicht
    ja
    Stand
    2026-09-12

    Herausgeber nennen. Die Layoutfassung der BAuA nicht spiegeln, nur den Wortlaut zitieren.

  • Technische Regel für Arbeitsstätten, Lärm

    technische-regelBrowsersteuerungjährlich

    Gleicher Weg wie bei der Beleuchtungsregel (ASR-A3-7.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Gebraucht werden Abschnitt 5.1, maximal zulässige Beurteilungspegel 55 dB(A) (Tätigkeitskategorie I) und 70 dB(A) (Kategorie II).

    Lizenz
    Bekanntgemacht im Gemeinsamen Ministerialblatt
    Nennungspflicht
    ja
    Stand
    2026-09-12

    Trägt die Angaben zum zulässigen Beurteilungspegel im Büro.

  • Die Formularsuche ist eine Javascript-Anwendung, die PDFs sind aber direkt erreichbar: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0100.pdf?__blob=publicationFile und .../G0133.pdf?__blob=publicationFile (Titelseiten unter G0100.html und G0133.html). Geprüft wird zweistufig: erreichbar UND die Vordrucknummer steht im PDF-Text. Vordrucke werden verlinkt, nie mitgeliefert. G0134 ist die Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers.

    Lizenz
    Amtlicher Vordruck, nur verlinken
    Nennungspflicht
    ja
    Stand
    2026-09-12

    Die Vordrucknummer steht im Antwortblock der Reha-Seiten. Ändert sie sich, sind mehrere Seiten gleichzeitig falsch.

  • Sechzehn Bundesländer, siebzehn Ämter, weil Nordrhein-Westfalen zwei führt. Jedes Amt veröffentlicht eigene Förderhöchstbeträge, meist als PDF, ohne gemeinsame Struktur und teils nur über die Suche des Landesportals erreichbar. Kein automatisierter Weg ist verlässlich. Vorgehen: je Amt die Seite technische Arbeitshilfen ansteuern, das aktuelle PDF ziehen, die Beträge in die Tabelle matrix übertragen. Nur die Werte übernehmen, nicht den Text: Zahlen sind nicht schutzfähig, die Formulierung schon.

    Lizenz
    Werte frei, Text der Empfehlungen urheberrechtlich geschützt
    Nennungspflicht
    ja
    Stand
    2026-09-12

    Diese Werte sind die eigene Erhebung von Zuschuss Arbeitsplatz. Kein anderer Anbieter führt sie zusammen, und deshalb zitieren andere sie am ehesten. Hinweis: Viele Länder haben ihre Integrationsämter in Inklusionsämter umbenannt (LVR, LWL, Bayern); das Gesetz sagt weiter Integrationsamt. Die BIH-Empfehlungen (örtliche Zuständigkeit, § 26 SchwbAV) liegen unter bih.de als PDF.

  • Die Publikationsdatenbank liefert je Nummer eine stabile Detailseite mit PDF-Link. Nur die Fundstelle und die Nummer übernehmen.

    Lizenz
    Urheberrechtlich geschützt, KEIN amtliches Werk im Sinne von § 5 UrhG
    Nennungspflicht
    ja
    Stand
    2026-08-28

    Wichtige Abgrenzung: Diese Schriften sind nicht amtlich. Sie dürfen mit Fundstelle zitiert, aber nicht im Wortlaut wiedergegeben werden. Im Briefing standen sie als amtliches Fundament, das stimmt so nicht.

  • Entscheidungen der Bundesgerichte

    rechtsprechungdirekter Abrufmonatlich

    Liefert eine XML-Schnittstelle mit Aktenzeichen und Volltext. Erste Wahl vor allen Landesportalen. Die Landesrechtsportale untersagen den automatisierten Abruf teils ausdrücklich, unabhängig davon, was die robots.txt sagt. Dort nicht ziehen.

    Lizenz
    Amtliches Werk, § 5 UrhG
    Nennungspflicht
    nein
    Stand
    2026-08-28

    Für Entscheidungen zur Abgrenzung Hilfsmittel gegen Arbeitsmittel.

  • DIN 33402-2, Körpermaße des Menschen

    technische-regelvon Handbei Änderung

    Kostenpflichtige Norm, kein Abruf möglich und keine Wiedergabe erlaubt. Die Perzentilwerte, auf denen der Ergonomie-Rechner rechnet, werden einmal aus der erworbenen Norm übernommen und in der Rechengrundlage als abgeleitet gekennzeichnet. Die Norm selbst wird nur als Fundstelle genannt.

    Lizenz
    Urheberrechtlich geschützt, nur Fundstelle nennen
    Nennungspflicht
    ja
    Stand
    2026-08-28

    Der Erwerb der Norm steht noch aus. Solange sie nicht vorliegt, rechnet der Ergonomie-Rechner mit veröffentlichten Näherungsformeln und weist das bei der Rechengrundlage aus.

Abrufweg

In welcher Reihenfolge die Quellen abgerufen werden

Die Quellen liefern ihre Inhalte auf unterschiedliche Weise. Der Abruf folgt deshalb einer festen Kette, und jeder Rückfall auf eine spätere Stufe wird protokolliert.

  1. 1

    Direkter Abruf

    Der Normalfall. Funktioniert bei allen amtlichen Gesetzesportalen.

  2. 2

    Gerenderter Abruf

    Wenn die Seite ihren Inhalt erst per Javascript aufbaut.

  3. 3

    Browsersteuerung

    Wenn ein Link erst über eine Suche aufgelöst werden muss.

  4. 4

    Drittdienst

    Nur als letzter Schritt, weil Adresse und Text dabei über Dritte laufen.

Pflege und Aktualisierung

Alle Inhalte liegen in einer redaktionellen Datenbank. Jede Zeile trägt dort ihre Quelle, ihren Abrufweg und ihren Prüfstand. Eine Korrektur wird in dieser Datenbank eingetragen und wirkt sich beim nächsten Abzug auf alle betroffenen Angaben aus.