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ZuschussArbeitsplatz

Zuschüsse zum Arbeitsplatz bei Schwerbehinderung

Das Integrationsamt kann technische Arbeitshilfen nach § 19 SchwbAV bis zur vollen Höhe übernehmen, in der Praxis oft vollständig. Voraussetzungen, Antragsweg und die Regelungen der Länder im Überblick.

Deine Ausgangslage lautet: Ich habe einen Schwerbehindertenausweis

Kurze Antwort

Das Integrationsamt kann die Kosten technischer Arbeitshilfen am Arbeitsplatz nach § 19 SchwbAV bis zur vollen Höhe übernehmen. Ob und wie viel, entscheidet es nach Ermessen; in der Praxis ist die volle Übernahme der Regelfall. Voraussetzung sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Gleichstellung ab 30 und ein bestehender oder beginnender Arbeitsplatz. Stell den Antrag vor dem Kauf: Die Ämter fördern nach ihrer Praxis nur, was noch nicht bestellt ist.

Zuständig
Integrationsamt
§ 19 SchwbAV
Kostenübernahme
oft vollständig
Vordruck
Landesformular
Entscheidungsfrist
21 Tage

Voraussetzungen

4 Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen

Diese 4 Punkte müssen zusammen vorliegen. Fehlt einer davon, wird eine andere Stelle zuständig oder es bleibt beim Steuerabzug.

  • Grad der Behinderung ab 50 oder Gleichstellung ab 30

    Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt fest. Die Gleichstellung spricht die Agentur für Arbeit aus, wenn ohne sie der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Beides muss zum Zeitpunkt des Antrags vorliegen.

  • Ein Arbeitsplatz, in der Regel ab 15 Wochenstunden

    Das Integrationsamt fördert einen konkreten Arbeitsplatz. Als Arbeitsplatz zählt auch eine Teilzeitstelle ab 15 Wochenstunden. Wer noch keinen hat, aber eine Einstellungszusage vorlegen kann, stellt den Antrag mit dieser Zusage.

  • Der Bedarf hängt mit der Behinderung zusammen

    Die technische Arbeitshilfe muss die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleichen. Einen Gegenstand, den jeder im Betrieb bekommt, fördert das Amt nicht.

  • Der Antrag liegt vor der Anschaffung

    Das steht in keinem Gesetz, aber in den Merkblättern der Ämter, und die BIH rät allen dazu. Wer die Rechnung bereits hat, bekommt in aller Regel nichts mehr.

Wofür das Integrationsamt zuständig ist

Das Integrationsamt fördert Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und Gleichgestellte ab 30. Sie müssen einen Arbeitsplatz haben oder antreten, in der Regel ab 15 Wochenstunden. Auch Beamte und Selbständige kommen in Betracht. In vielen Ländern heißt das Amt inzwischen Inklusionsamt.

Rechtsgrundlage: § 185 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit § 19 SchwbAV

Arbeitsmittel

10 von 12 Arbeitsmitteln bezuschusst das Integrationsamt

Bei 2 Arbeitsmitteln greift die Pflicht des Arbeitgebers, und die gilt ohne Antrag. Die Tabelle nennt je Arbeitsmittel den Preis und die Bedingung.

ArbeitsmittelWird gezahlt?PreisspanneWorauf es ankommt
Höhenverstellbarer Schreibtischja300 bis 2400 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Ergonomischer Bürostuhlja150 bis 1800 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
BildschirmbrillePflicht90 bis 600 €Der Gegenstand gehört zur Grundausstattung. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht zusätzlich gefördert.
Monitorhalterungja40 bis 500 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
FußstützePflicht20 bis 200 €Der Gegenstand gehört zur Grundausstattung. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht zusätzlich gefördert.
Ergonomische Mausja25 bis 350 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Ergonomische Tastaturja30 bis 400 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Stehhilfeja80 bis 900 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Arbeitsplatzleuchteja40 bis 800 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Lärmschutzja30 bis 3000 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Vorlesesystemja300 bis 15000 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
Arbeitsplatzumbauja500 bis 50000 €Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.

Antragstellung

Wie du den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellst

Die Reihenfolge dieser Schritte entscheidet über den Erfolg des Antrags. Wer sie einhält, räumt die häufigsten Ablehnungsgründe im Voraus aus.

  1. 01

    Das zuständige Integrationsamt bestimmen

    Zuständig ist das Amt, in dessen Gebiet dein Arbeitsplatz liegt, also der Arbeitsort aus deinem Vertrag. Bei vereinbarter Telearbeit kann das deine Wohnung sein. Ein Gesetz regelt das nicht, die Ämter haben es untereinander so abgesprochen. Bundesweit sind es 17 Ämter, in Nordrhein-Westfalen zwei: das LVR-Inklusionsamt für das Rheinland und das LWL-Inklusionsamt Arbeit für Westfalen-Lippe.

  2. 02

    Den Bedarf fachlich begründen lassen

    Die Begründung muss zeigen, warum genau dieses Arbeitsmittel die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. An dieser Stelle scheitern Anträge am häufigsten. Der technische Beratungsdienst des Integrationsamts hilft dabei und kommt auf Wunsch in den Betrieb.

  3. 03

    Kostenvoranschlag und Vergleichsangebote einholen

    Leg deinem Antrag einen Kostenvoranschlag bei. Viele Ämter wollen zusätzlich Vergleichsangebote, je nach Amt und Preis ein bis drei. Bremen verlangt drei, unter 5.000 Euro reicht eines; Hessen ab 7.500 Euro zwei weitere Preise. Frag bei deinem Amt nach, bevor du Angebote einholst.

  4. 04

    Den Antrag stellen und die Bewilligung abwarten

    Bestelle erst nach der Bewilligung. Die Frist bis zur Entscheidung läuft ab Eingang des Antrags und nicht ab seiner Vollständigkeit.

  5. 05

    Nach dem Kauf abrechnen

    Reiche Rechnung und Zahlungsnachweis ein. Geht die Erstattung an den Arbeitgeber, muss dieser die Auszahlung selbst anstoßen.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erst kaufen, dann beantragen

    Das Amt lehnt ab, weil es nur Anschaffungen fördert, die noch nicht getätigt sind.

  • Den Antrag beim falschen Amt stellen

    Das Amt leitet weiter, und es vergehen Wochen. Maßgeblich ist der Ort deines Arbeitsplatzes, bei vereinbarter Telearbeit deine Wohnung.

  • Den Zusammenhang zur Behinderung nicht darlegen

    Das Amt lehnt ab, weil eine allgemein bessere Ausstattung nicht förderfähig ist.

  • Den Arbeitgeber außen vor lassen

    Es kommt zu Rückfragen und Verzögerungen, weil er der Maßnahme am Arbeitsplatz zustimmen muss.

Fristen

Welche Fristen ab dem Eingang deines Antrags laufen

Ab dem Eingang deines Antrags läuft eine gesetzliche Frist. Verstreicht sie, darfst du dir die Leistung selbst beschaffen und die Erstattung verlangen.

Antrag geht einZuständigkeit geklärtEntscheidung fälligGilt als genehmigtTag 14Tag 212 Monate ab Eingang§ 14 Abs. 1§ 14 Abs. 2 SGB IX§ 18 Abs. 3 SGB IXbeide Fristen ab Eingang, nicht nacheinandermit Gutachten: 2 Wochen nach dessen Vorliegen§ 18 gilt nicht beim Integrationsamt
Der Fristenlauf nach §§ 14 und 18 SGB IX. Beide Fristen des § 14 laufen ab Eingang des Antrags: zwei Wochen für die Zuständigkeit, drei Wochen für die Entscheidung. Nach zwei Monaten ohne begründete Mitteilung gilt die Leistung als genehmigt.

Einordnung

Wie viel in den anderen Ausgangslagen bezahlt wird

Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt

  • Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
  • Schwerbehinderungoft vollständig
  • ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
  • Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
  • Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
  • Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
  • VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
  • Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
  • ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet

Aus der Praxis

Der technische Beratungsdienst des Integrationsamts bleibt in der Praxis stark unterschätzt. Er kostet nichts, kommt in den Betrieb und schreibt die fachliche Begründung faktisch mit. Wer ihn vor dem Antrag einschaltet statt danach, verbessert seine Aussicht auf Bewilligung erheblich. Auf den Merkblättern steht das selten so deutlich, weil die Ämter ihre Kapazität steuern müssen.

Andere Ausgangslagen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss bei Schwerbehinderung

Bekomme ich den Zuschuss des Integrationsamts selbst oder mein Arbeitgeber?

Beides ist vorgesehen. Technische Arbeitshilfen für dich bewilligt das Amt an dich, und sie gehen in dein Eigentum über (§ 19 SchwbAV). Den Zuschuss zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes bekommt dein Arbeitgeber (§ 26 SchwbAV).

Fördert das Integrationsamt auch einen Arbeitsplatz im Homeoffice?

Das Integrationsamt kann auch deinen Arbeitsplatz zu Hause fördern. Die Ämter haben sich darauf verständigt, dass Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten förderbar sind. Einen Anspruch gibt es nicht, das Amt entscheidet im Einzelfall. Leg die Vereinbarung über deinen Arbeitsort bei, sie bestimmt auch, welches Amt zuständig ist.

Was passiert mit einer geförderten Arbeitshilfe bei einem Arbeitgeberwechsel?

Hat das Amt die Arbeitshilfe dir bewilligt, gehört sie dir, und du nimmst sie mit, wenn das möglich und zumutbar ist. Hat dein Arbeitgeber den Zuschuss bekommen, kann das Amt im Bescheid eine Bindungsfrist mit Rückzahlungspflicht festlegen. So haben es die Ämter in ihrer BIH-Empfehlung vereinbart.

Zahlt das Integrationsamt auch bei einem Grad der Behinderung von 30?

Bei einem Grad der Behinderung von 30 zahlt das Integrationsamt nur nach einer ausgesprochenen Gleichstellung. Ohne sie fehlt die Anspruchsgrundlage. Den Antrag auf Gleichstellung stellst du bei der Agentur für Arbeit, und sie wird mit dem Tag wirksam, an dem dein Antrag dort eingeht.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Integrationsamt?

Das Integrationsamt prüft binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit und entscheidet binnen drei Wochen nach Eingang deines Antrags. Braucht es ein Gutachten, entscheidet es binnen zwei Wochen, nachdem das Gutachten vorliegt. Das folgt aus § 185 Abs. 7 in Verbindung mit § 14 SGB IX. Eine Genehmigungsfiktion gibt es für technische Arbeitshilfen beim Integrationsamt nicht.

Der häufigste Ablehnungsgrund

  • Antrag beim Integrationsamt

    Die Anschaffung war bereits bestellt oder bezahlt, bevor der Antrag beim Amt einging. Die Integrationsämter fördern nach ihrer Praxis nur, was bei Antragstellung noch nicht angeschafft ist.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Was die 10 bezuschussten Arbeitsmittel kosten

Je Arbeitsmittel der Preis und die Bedingung, unter der es bezuschusst wird.