5 Stellen zahlen einen Zuschuss zum Vorlesesystem
Bei einer Sehbehinderung tragen Integrationsamt, Rentenversicherung oder Unfallversicherung die vollen Kosten. Der Weg führt über den technischen Beratungsdienst.
Kurze Antwort
Vorlesesysteme, Screenreader, Braillezeilen und Großbildsysteme sind der Kernfall der technischen Arbeitshilfe, und Integrationsamt, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung bezahlen sie in aller Regel vollständig. Zuständig ist das Integrationsamt nach § 19 SchwbAV, nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft und bei Reha-Bezug die Rentenversicherung. Die Anschaffung liegt oft im vierstelligen Bereich, weshalb die Begutachtung durch den technischen Beratungsdienst hier die Regel bildet.
- Zahlende Stellen
- 5
- je nach Lage
- Preisspanne
- 300 bis 15000 €
- Arbeitgeberpflicht
- nein
- freiwillig
- Sofortabzug bis
- 800 €
- netto, sonst über die Nutzungsdauer
Merkmale
Was ist ein Vorlesesystem?
Ein Vorlesesystem übersetzt Bildschirminhalte in Sprache oder Blindenschrift oder stellt sie stark vergrößert dar. Dazu gehören Screenreader als Software, Braillezeilen als Ausgabegerät, Bildschirmlesegeräte für Papier und Vergrößerungssoftware.
Was die Vorschrift zu diesem Arbeitsmittel sagt
Hier greift nicht die Arbeitsstättenverordnung, sondern das Teilhaberecht. Technische Arbeitshilfen sind der ausdrücklich benannte Leistungsgegenstand der Förderung nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.
Wer zahlt
Von 5 Stellen zahlt in deiner Ausgangslage genau eine
Welche es ist, entscheidet deine Ausgangslage. Die Tabelle nennt je Lage die Stelle, die zahlt, und ob sie voll zahlt oder nur im Einzelfall.
| Deine Lage | Wird gezahlt? | Wer zahlt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut weh | nein | Steuerabzug | Ohne anerkannte Sehbehinderung fehlt die Anspruchsgrundlage. |
| SchwerbehinderungIch habe einen Schwerbehindertenausweis | ja | Integrationsamt | Als technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter. |
| ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit | ja | Berufsgenossenschaft | Wenn der Bedarf auf die anerkannte Unfallfolge zurückgeht, erbringt die Berufsgenossenschaft die Arbeitshilfe als Sachleistung, ohne Zuzahlung oder Eigenanteil (§ 35 SGB VII, § 49 Abs. 8 SGB IX). |
| Nach der RehaIch komme aus der Reha zurück | ja | Rentenversicherung | Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133. |
| ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu an | Fall | Agentur für Arbeit | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| SelbständigIch bin selbständig | Fall | Integrationsamt | Bei einem Grad der Behinderung ab 50 auch für Selbständige (§ 21 Abs. 4 SchwbAV), in der Regel wenn die Tätigkeit den Lebensunterhalt im Wesentlichen sichert. |
| VerbeamtetIch bin verbeamtet | Fall | Dienstherr | Der Dienstherr stattet nach dem Arbeitsschutzrecht aus; ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nicht. Bei Schwerbehinderung kann das Integrationsamt Arbeitshilfe und Einrichtung fördern. |
| HomeofficeIch arbeite zu Hause | Fall | Integrationsamt | Förderfähig nach Ermessen des Integrationsamts, auch bei Telearbeit, Homeoffice oder mobilem Arbeiten (BIH-Empfehlung zu § 26 SchwbAV). |
| ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstatten | ja | Integrationsamt | Die behinderungsbedingten Mehrkosten kann das Integrationsamt bis zur vollen Höhe bezuschussen (§ 26 SchwbAV), in der Praxis oft vollständig. Antrag vor der Bestellung, so die Praxis der Ämter. |
Anteil, den jede Stelle übernimmt
- Integrationsamtvoll
- Berufsgenossenschaftvoll
- Rentenversicherungvoll
- Agentur für ArbeitEinzelfall
- DienstherrEinzelfall
Auswahl
3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen
Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.
Die vorhandene Software entscheidet mit
Ein Screenreader muss mit den Fachanwendungen deines Betriebs zusammenarbeiten. Genau daran scheitern Lösungen, die im Test funktioniert haben.
Die Schulung gehört in den Antrag
Ein Gerät ohne Einweisung bleibt liegen. Die Kosten der Schulung sind Teil der Leistung und gehören mitbeantragt, nicht nachgereicht.
Personengebunden statt betriebsgebunden
Wird die Arbeitshilfe dir zugeordnet, wandert sie beim Arbeitgeberwechsel mit. Das entscheidet die Nebenbestimmung im Bescheid.
Aus der Praxis
In dieser Gruppe ist nicht das Geld der Engpass, sondern die Zusammenarbeit mit der IT des Betriebs. Ein Screenreader, der die zentrale Fachanwendung nicht vorlesen kann, ist bewilligt und trotzdem nutzlos. Wer die IT vor dem Antrag an den Tisch holt statt danach, verkürzt das Verfahren um Monate.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Zuschuss für das Vorlesesystem
Zahlt die Krankenkasse eine Braillezeile?
Für den privaten Bereich kommt eine Leistung der Krankenkasse in Betracht. Für den Arbeitsplatz zahlt dagegen das Integrationsamt, nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft und bei Reha-Bezug die Rentenversicherung.
Was ist eine Arbeitsassistenz?
Eine Arbeitsassistenz ist eine Person, die regelmäßig unterstützende Tätigkeiten übernimmt, die ein schwerbehinderter Mensch nicht selbst ausführen kann. Sie ist keine technische Arbeitshilfe, sondern eine eigene Leistung mit eigenem Anspruch nach § 185 Absatz 5 SGB IX.
Was kostet ein Vorlesesystem?
Ein Vorlesesystem kostet zwischen 300 und 15.000 Euro. Screenreader als Software liegen am unteren Ende, Braillezeilen mit vielen Modulen am oberen.
Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen
Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen
Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.
- Ich sitze im Büro und mein Rücken tut weh0 Prozent, niemand zahlt
- Ich habe einen Schwerbehindertenausweisoft vollständig
- Ich hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitSachleistung, ohne Eigenanteil
- Ich komme aus der Reha zurückvollständig bei erfüllten Voraussetzungen
- Ich bin arbeitslos und fange neu anim Einzelfall bis vollständig
- Ich bin selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
- Ich bin verbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
- Ich arbeite zu Hause0 oder voll, je nach Einstufung
- Ich bin Arbeitgeber und will ausstattenMehrkosten oft voll erstattet
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