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ZuschussArbeitsplatz

4 Stellen zahlen einen Zuschuss zum Lärmschutz im Büro

Im Großraumbüro ist Lärm die häufigste Belastung. Welcher Beurteilungspegel gilt, was der Arbeitgeber schuldet und wann Kopfhörer erstattet werden.

Pflichtausstattung des Arbeitgebers bei Bildschirmarbeit

Kurze Antwort

Für Tätigkeiten mit hoher Konzentration gilt nach der Technischen Regel ASR A3.7 ein maximal zulässiger Beurteilungspegel von 55 Dezibel, für allgemeine Bürotätigkeiten von 70 Dezibel; im Großraumbüro wird der erste Wert regelmäßig überschritten. Was zur Einhaltung nötig ist, schuldet der Arbeitgeber, von Akustiksegeln bis zur Umgestaltung der Zone. Bei einer Hörbehinderung oder einer anerkannten Konzentrationsstörung wird die persönliche Lösung zur technischen Arbeitshilfe, die Integrationsamt, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung bezahlen können.

Zahlende Stellen
4
je nach Lage
Preisspanne
30 bis 3000 €
Arbeitgeberpflicht
ja, anteilig
aus der Gefährdungsbeurteilung
Sofortabzug bis
800 €
netto, sonst über die Nutzungsdauer

Merkmale

Was gehört zum Lärmschutz am Arbeitsplatz?

Zum Lärmschutz gehört alles, was den Schallpegel am Platz senkt. Absorbierende Decken und Stellwände zählen dazu, ebenso getrennte Zonen für Telefonate und als letzte Stufe persönliche Ausrüstung wie Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung. Die Reihenfolge ist vorgegeben, denn die Quelle geht dem Ohr vor.

Was der Arbeitgeber nach der Vorschrift schuldet

Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz ist so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist (Anhang Nr. 3.7 ArbStättV). Die Technische Regel ASR A3.7 legt maximal zulässige Beurteilungspegel fest: 55 dB(A) für Tätigkeiten mit hoher Konzentration, 70 dB(A) für allgemeine Bürotätigkeiten. Sie dürfen nicht überschritten werden.

Wer zahlt

Von 4 Stellen zahlt in deiner Ausgangslage genau eine

Welche es ist, entscheidet deine Ausgangslage. Die Tabelle nennt je Lage die Stelle, die zahlt, und ob sie voll zahlt oder nur im Einzelfall.

Deine LageWird gezahlt?Wer zahltWorauf es ankommt
BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut wehPflichtArbeitgeberDer Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
SchwerbehinderungIch habe einen SchwerbehindertenausweisjaIntegrationsamtAls technische Arbeitshilfe kann das Integrationsamt die Kosten bis zur vollen Höhe übernehmen (§ 19 SchwbAV), wenn sie die behinderungsbedingte Einschränkung ausgleicht. Antrag vor dem Kauf, so die Praxis der Ämter.
ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitjaBerufsgenossenschaftWenn der Bedarf auf die anerkannte Unfallfolge zurückgeht, erbringt die Berufsgenossenschaft die Arbeitshilfe als Sachleistung, ohne Zuzahlung oder Eigenanteil (§ 35 SGB VII, § 49 Abs. 8 SGB IX).
Nach der RehaIch komme aus der Reha zurückjaRentenversicherungAls Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 10, 11 SGB VI). Vordruck G0100 mit Anlage G0133.
ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu anFallAgentur für ArbeitWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
SelbständigIch bin selbständigneinSteuerabzugKeine Stelle zahlt einen Zuschuss. Die Anschaffung ist Betriebsausgabe.
VerbeamtetIch bin verbeamtetPflichtDienstherrDer Dienstherr stattet den Dienstposten aus. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Beamte; die Arbeitsstättenverordnung beim Bund unmittelbar, in den Ländern nach Landesrecht.
HomeofficeIch arbeite zu HauseFallArbeitgeberBeim vereinbarten Telearbeitsplatz gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang Nr. 6 ArbStättV), beim bloßen mobilen Arbeiten nicht. Die Einstufung entscheidet.
ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstattenPflichtArbeitgeberGrundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.

Anteil, den jede Stelle übernimmt

  • Integrationsamtvoll
  • Berufsgenossenschaftvoll
  • Rentenversicherungvoll
  • Agentur für ArbeitEinzelfall

Auswahl

3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen

Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.

  • Erst die Quelle, dann das Ohr

    Der Arbeitsschutz kennt eine feste Rangfolge. Bauliche und organisatorische Maßnahmen gehen der persönlichen Ausrüstung vor. Ein Kopfhörer als erste Maßnahme ist rechtlich die schwächste Lösung.

  • Absorption vor Abschirmung

    Eine Stellwand ohne absorbierende Oberfläche wirft den Schall zurück, statt ihn zu schlucken. Deckensegel wirken im Großraum meist stärker als jede Trennwand.

  • Aktive Unterdrückung wirkt nur gegen gleichmäßigen Schall

    Sie dämpft Lüftung und Verkehr wirksam, Sprache dagegen kaum. Genau Sprache stört im Büro aber am meisten.

Aus der Praxis

Beschwerden über Lärm im Großraum scheitern fast immer daran, dass jemand sie als Empfindlichkeit liest. Eine Messung über einen ganzen Arbeitstag verändert das Gespräch vollständig, weil sie den Beurteilungspegel gegen den zulässigen Wert stellt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sie veranlassen, und in vielen Betrieben tut sie es auf Nachfrage.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Zuschuss für Lärmschutz im Büro

Wie laut darf es im Büro sein?

Nach ASR A3.7 darf bei Tätigkeiten mit hoher Konzentration, etwa wissenschaftlichem oder kreativem Arbeiten, ein Beurteilungspegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden, bei allgemeinen Bürotätigkeiten wie Sachbearbeitung oder Texte verarbeiten 70 Dezibel. Maßgeblich ist der Beurteilungspegel über die Arbeitszeit und nicht die einzelne Spitze.

Darf ich im Büro Kopfhörer tragen?

Ob du im Büro Kopfhörer tragen darfst, regelt nicht der Arbeitsschutz, sondern die betriebliche Vereinbarung. Wo Erreichbarkeit gefordert ist, kann der Arbeitgeber es einschränken.

Was kostet Lärmschutz am Arbeitsplatz?

Lärmschutz am Arbeitsplatz kostet zwischen 30 und 3.000 Euro. Kopfhörer liegen am unteren Ende, absorbierende Deckensegel und Trennwände für eine ganze Zone am oberen.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen

Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.

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