Zum Inhalt springen
ZuschussArbeitsplatz

Die Bildschirmbrille zahlt der Arbeitgeber, nicht die Krankenkasse

Bei der Bildschirmbrille zahlt der Arbeitgeber unmittelbar. Voraussetzung, Ablauf über die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Grenzen seiner Pflicht.

Pflichtausstattung des Arbeitgebers bei Bildschirmarbeit

Kurze Antwort

Die Bildschirmbrille ist der Fall, in dem der Arbeitgeber unmittelbar zahlen muss, und zwar nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Voraussetzung ist eine Untersuchung, die ergibt, dass deine normale Sehhilfe für den Bildschirmabstand nicht ausreicht. Geschuldet ist eine Brille im erforderlichen Umfang und nicht das gewünschte Gestell, und der Arbeitgeber darf die Kosten nicht auf dich abwälzen.

Zahlende Stellen
0
je nach Lage
Preisspanne
90 bis 600 €
Arbeitgeberpflicht
ja, anteilig
aus der Gefährdungsbeurteilung
Sofortabzug bis
800 €
netto, sonst über die Nutzungsdauer

Merkmale

Was ist eine Bildschirmbrille?

Eine Bildschirmbrille ist auf den Abstand zum Bildschirm gerechnet, also auf etwa 50 bis 65 cm statt auf Lesen oder Ferne. Sie zählt als Arbeitsschutzmaßnahme und nicht als Alltagsbrille. Deshalb trägst du sie am Arbeitsplatz und nicht auf der Straße.

Was der Arbeitgeber nach der Vorschrift schuldet

Grundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Anhang Teil 4. Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten muss der Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge mit Untersuchung der Augen anbieten. Ergibt sie, dass eine spezielle Sehhilfe notwendig und die normale nicht geeignet ist, muss er sie im erforderlichen Umfang stellen. Die Kosten darf er nicht auf dich abwälzen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Wer zahlt

In 7 von 9 Ausgangslagen schuldet der Arbeitgeber oder der Dienstherr die Bildschirmbrille

Einen Zuschuss zahlt niemand. Die Tabelle zeigt je Ausgangslage, worauf sich der Anspruch stattdessen stützt.

Deine LageWird gezahlt?Wer zahltWorauf es ankommt
BüroarbeitIch sitze im Büro und mein Rücken tut wehPflichtArbeitgeberDer eine Fall, in dem der Arbeitgeber unmittelbar zahlen muss, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Bedarf ergibt.
SchwerbehinderungIch habe einen SchwerbehindertenausweisPflichtArbeitgeberDer Gegenstand gehört zur Grundausstattung. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht zusätzlich gefördert.
ArbeitsunfallIch hatte einen Arbeitsunfall oder eine BerufskrankheitPflichtArbeitgeberTeil der geschuldeten Grundausstattung.
Nach der RehaIch komme aus der Reha zurückPflichtArbeitgeberTeil der geschuldeten Grundausstattung.
ArbeitsuchendIch bin arbeitslos und fange neu anneinAgentur für ArbeitOhne Bezug zur Einschränkung keine Förderung.
SelbständigIch bin selbständigneinSteuerabzugOhne Arbeitgeber kein Anspruch. Die Kosten sind Betriebsausgabe.
VerbeamtetIch bin verbeamtetPflichtDienstherrDie Vorsorge gilt auch im öffentlichen Dienst, zuständig ist der Dienstherr.
HomeofficeIch arbeite zu HausePflichtArbeitgeberDer Anspruch hängt an der Bildschirmarbeit, nicht am Ort. Er gilt auch zu Hause.
ArbeitgeberIch bin Arbeitgeber und will ausstattenPflichtArbeitgeberGrundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.

Auswahl

3 Merkmale, die vor dem Kauf feststehen müssen

Ob die Anschaffung zu dir passt, entscheidet sich an diesen Angaben. In Produktbeschreibungen stehen sie selten im Vordergrund.

  • Der Sehabstand bestimmt die Bauart

    Wer nur auf einen Monitor schaut, kommt mit einer Einstärkenbrille aus. Wer zwischen Papier, Tastatur und zwei Monitoren wechselt, braucht eine Raumgleitsichtbrille mit anderer Aufteilung als die Alltagsgleitsichtbrille.

  • Entspiegelung gehört dazu

    Ohne Entspiegelung spiegelt der Bildschirm in der Brille, und genau die Beschwerden, die zur Untersuchung geführt haben, bleiben bestehen.

  • Der Arbeitgeber schuldet die erforderliche Versorgung

    Ein bestimmtes Gestell, Markenqualität oder eine Brille, die auch privat taugt, schuldet er nicht. Den Aufpreis dafür zahlst du selbst.

Aus der Praxis

Unter allen Ansprüchen auf Arbeitsplatzausstattung fordern Beschäftigte die Bildschirmbrille am seltensten ein, obwohl sie den klarsten Anspruch hat. Die meisten halten sie für eine freiwillige Leistung und fragen deshalb gar nicht erst. Der Weg führt immer über die arbeitsmedizinische Vorsorge und nicht über den eigenen Optiker.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Bildschirmbrille

Muss ich für eine Bildschirmbrille zum Betriebsarzt oder zum Augenarzt?

Für eine Bildschirmbrille gehst du zuerst zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, also zum Betriebsarzt. Er stellt fest, ob eine spezielle Sehhilfe nötig ist, und verweist dich bei Bedarf weiter.

Darf mein Arbeitgeber statt der vollen Kosten nur einen Zuschuss zahlen?

Der Arbeitgeber darf die Kosten der erforderlichen Sehhilfe nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Höchstbeträge im Rahmen einer Betriebsvereinbarung sind üblich, solange die erforderliche Versorgung damit erreicht wird.

Gilt der Anspruch auf eine Bildschirmbrille auch im Homeoffice?

Der Anspruch auf eine Bildschirmbrille gilt auch im Homeoffice, sofern du dort Bildschirmarbeit leistest. Er hängt an der Tätigkeit und nicht am Ort.

Was kostet eine Bildschirmbrille?

Eine Bildschirmbrille kostet zwischen 90 und 600 Euro. Der Preis hängt vor allem an der Glasart, weil eine Raumgleitsichtbrille deutlich teurer ausfällt als eine Einstärkenbrille.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Die 9 Ausgangslagen und was sie einbringen

Die Ausgangslage entscheidet, welche Stelle die Kosten übernimmt.

Was 6 weitere Arbeitsmittel kosten

Dieselbe Frage für den nächsten Gegenstand am Arbeitsplatz.