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ZuschussArbeitsplatz

Pflichten und Zuschüsse für Arbeitgeber

Der Betrieb schuldet die vorgeschriebene Ausstattung selbst. Für behinderungsbedingte Mehrkosten kann das Integrationsamt bezuschussen, dazu kommen Prämien der Unfallversicherung.

Deine Ausgangslage lautet: Ich bin Arbeitgeber und will ausstatten

Kurze Antwort

Der Betrieb schuldet die vorgeschriebene Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes selbst, ohne Antrag und ohne Zuschuss. Stattet er einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht aus, kann das Integrationsamt die Mehrkosten bis zur vollen Höhe bezuschussen (§ 185 Abs. 3 SGB IX, § 26 SchwbAV), in der Praxis häufig vollständig. Dazu kommen Prämien und Beratungsleistungen der Berufsgenossenschaften, die den Eigenanteil weiter senken.

Zuständig
Arbeitgeber
ArbStättV Anhang 6
Kostenübernahme
Mehrkosten oft voll erstattet
Vordruck
kein Vordruck
Entscheidungsfrist
gesetzlich offen

Voraussetzungen

3 Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen

Diese 3 Punkte müssen zusammen vorliegen. Fehlt einer davon, wird eine andere Stelle zuständig oder es bleibt beim Steuerabzug.

  • Die Grundausstattung bleibt Pflicht und ist nicht förderfähig

    Was die Arbeitsstättenverordnung ohnehin verlangt, bezuschusst niemand. Gefördert werden die behinderungsbedingten Mehrkosten.

  • Der Arbeitsplatz ist besetzt oder wird besetzt

    Das Amt fördert einen konkreten Arbeitsplatz für eine konkrete Person und keine Ausstattung auf Vorrat.

  • Die Beschäftigung ist auf Dauer angelegt

    Bei sehr kurzen Befristungen lehnt das Amt die Förderung regelmäßig ab oder fordert sie anteilig zurück.

Wofür der Arbeitgeber zuständig ist

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für jede Arbeitsstätte. Er schuldet die vorgeschriebene Ausstattung ohne Antrag und ohne Zuschuss von außen.

Rechtsgrundlage: § 3 ArbSchG, ArbStättV mit Anhang Nummer 6

Arbeitsmittel

3 von 12 Arbeitsmitteln bezuschusst das Integrationsamt

Bei 9 Arbeitsmitteln greift die Pflicht des Arbeitgebers, und die gilt ohne Antrag. Die Tabelle nennt je Arbeitsmittel den Preis und die Bedingung.

ArbeitsmittelWird gezahlt?PreisspanneWorauf es ankommt
Höhenverstellbarer Schreibtischja300 bis 2400 €Die behinderungsbedingten Mehrkosten kann das Integrationsamt bis zur vollen Höhe bezuschussen (§ 26 SchwbAV), in der Praxis oft vollständig. Antrag vor der Bestellung, so die Praxis der Ämter.
Ergonomischer BürostuhlPflicht150 bis 1800 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
BildschirmbrillePflicht90 bis 600 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
MonitorhalterungPflicht40 bis 500 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
FußstützePflicht20 bis 200 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
Ergonomische MausPflicht25 bis 350 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
Ergonomische TastaturPflicht30 bis 400 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
StehhilfePflicht80 bis 900 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
ArbeitsplatzleuchtePflicht40 bis 800 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
LärmschutzPflicht30 bis 3000 €Grundausstattung, vom Betrieb selbst zu tragen. Was ohnehin geschuldet ist, wird nicht bezuschusst.
Vorlesesystemja300 bis 15000 €Die behinderungsbedingten Mehrkosten kann das Integrationsamt bis zur vollen Höhe bezuschussen (§ 26 SchwbAV), in der Praxis oft vollständig. Antrag vor der Bestellung, so die Praxis der Ämter.
Arbeitsplatzumbauja500 bis 50000 €Die behinderungsbedingten Mehrkosten kann das Integrationsamt bis zur vollen Höhe bezuschussen (§ 26 SchwbAV), in der Praxis oft vollständig. Antrag vor der Bestellung, so die Praxis der Ämter.

Antragstellung

Wie du den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellst

Die Reihenfolge dieser Schritte entscheidet über den Erfolg des Antrags. Wer sie einhält, räumt die häufigsten Ablehnungsgründe im Voraus aus.

  1. 01

    Die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

    Sie ist die Grundlage jeder Ausstattungsentscheidung und zugleich das Erste, wonach eine Aufsichtsbehörde fragt.

  2. 02

    Den technischen Beratungsdienst einladen

    Er gehört zum Integrationsamt, kommt auf Wunsch in den Betrieb, sieht sich den Arbeitsplatz an und schlägt Lösungen vor. Die Ämter, deren Seiten wir geprüft haben, verlangen dafür kein Geld. Seine Empfehlung liefert die Begründung des späteren Antrags gleich mit.

  3. 03

    Vor der Bestellung beantragen

    Auch für den Betrieb gilt nach der Praxis der Ämter, dass nur noch nicht getätigte Anschaffungen gefördert werden.

  4. 04

    Prämien der Unfallversicherung prüfen

    Viele Berufsgenossenschaften fördern Präventionsmaßnahmen mit eigenen Programmen, unabhängig von einer Behinderung.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Die Ausstattung als freiwillige Leistung darstellen

    Der Betrieb schwächt seine Position gegenüber der Aufsicht, weil ein Teil der Ausstattung vorgeschrieben ist.

  • Ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung entscheiden

    Die Entscheidung ist angreifbar und muss unter Umständen wiederholt werden.

Einordnung

Wie viel in den anderen Ausgangslagen bezahlt wird

Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt

  • Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
  • Schwerbehinderungoft vollständig
  • ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
  • Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
  • Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
  • Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
  • VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
  • Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
  • ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet

Aus der Praxis

Betriebe unterschätzen, wie stark die Ausgleichsabgabe für sie rechnet. Wer einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht ausstattet und dafür eine Erstattung bekommt, spart zusätzlich die Abgabe für den besetzten Pflichtplatz. Diese zweite Rechnung taucht in den Merkblättern kaum auf und entscheidet in kleinen Betrieben oft darüber, ob die Einstellung zustande kommt.

Andere Ausgangslagen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen für Arbeitgeber

Muss ich jedem Beschäftigten einen höhenverstellbaren Schreibtisch stellen?

Einen höhenverstellbaren Schreibtisch musst du nicht jedem Beschäftigten stellen. Vorgeschrieben ist ein Arbeitsplatz, der den Anforderungen an Bildschirmarbeit genügt, und welche Bauart das erfüllt, folgt aus der Gefährdungsbeurteilung.

Erhält der Betrieb den Zuschuss oder die beschäftigte Person?

Den Zuschuss zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes erhält der Betrieb (§ 26 SchwbAV). Eine technische Arbeitshilfe für die Person bewilligt das Amt dagegen an sie selbst, und sie geht in ihr Eigentum über (§ 19 SchwbAV).

Was bringt die behinderungsgerechte Ausstattung einem kleinen Betrieb finanziell?

Für einen kleinen Betrieb rechnet sich die behinderungsgerechte Ausstattung doppelt. Das Integrationsamt kann die Mehrkosten bezuschussen, und der besetzte Pflichtplatz senkt zusätzlich die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX.

Der häufigste Ablehnungsgrund

  • Antrag beim Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber schuldet nicht jede gewünschte Ausstattung. Durchsetzen lässt sich, was aus der Gefährdungsbeurteilung folgt.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.

Was die 3 bezuschussten Arbeitsmittel kosten

Je Arbeitsmittel der Preis und die Bedingung, unter der es bezuschusst wird.