Zuschüsse zum Arbeitsplatz bei einer neuen Stelle
Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern die Ausstattung, wenn sie die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht oder sichert. Was gefördert wird und welche Zuschüsse der Betrieb erhält.
Kurze Antwort
Die Agentur für Arbeit fördert die behinderungsgerechte Ausstattung deines Arbeitsplatzes, wenn das nötig ist, um deine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III, § 49 SGB IX). Sie zahlt nur, wenn keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. Beziehst du Grundsicherungsgeld, das frühere Bürgergeld, ist das Jobcenter dein Ansprechpartner (§ 16 SGB II); für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen einer Behinderung bleibt aber die Agentur für Arbeit zuständig. Der Zuschuss zur Ausstattung geht an den Arbeitgeber, deshalb braucht es einen konkreten Arbeitsplatz.
- Zuständig
- Agentur für Arbeit
- § 112 SGB III
- Kostenübernahme
- im Einzelfall bis vollständig
- Vordruck
- Antrag über die zuständige Agentur
- Entscheidungsfrist
- 21 Tage
Voraussetzungen
3 Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen
Diese 3 Punkte müssen zusammen vorliegen. Fehlt einer davon, wird eine andere Stelle zuständig oder es bleibt beim Steuerabzug.
Es gibt einen konkreten Arbeitsplatz
Der Zuschuss zur Ausstattung geht an den Arbeitgeber für einen bestimmten Arbeitsplatz. Du brauchst also eine Einstellungszusage oder einen Vertrag. Eine allgemeine Bewerbungslage reicht nicht aus.
Keine vorrangige Stelle ist zuständig
Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft gehen vor. Die Agentur für Arbeit zahlt erst, wenn beide nicht zuständig sind.
Die Ausstattung überwindet ein konkretes Hindernis
Gefördert wird die Überwindung eines benannten Hindernisses und nicht die allgemeine Verbesserung deines Arbeitsplatzes.
Wofür die Agentur für Arbeit zuständig ist
Die Agentur für Arbeit fördert die behinderungsgerechte Ausstattung, wenn das nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern, bei einer Einstellung und auch in bestehender Beschäftigung. Sie zahlt nur, wenn keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und §§ 112 ff. SGB III in Verbindung mit § 49 SGB IX
Arbeitsmittel
10 von 12 Arbeitsmitteln bezuschusst die Agentur für Arbeit
Für 2 Arbeitsmittel zahlt in dieser Ausgangslage niemand. Die Tabelle nennt je Arbeitsmittel den Preis und die Bedingung.
| Arbeitsmittel | Wird gezahlt? | Preisspanne | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|
| Höhenverstellbarer Schreibtisch | Fall | 300 bis 2400 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Ergonomischer Bürostuhl | Fall | 150 bis 1800 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Bildschirmbrille | nein | 90 bis 600 € | Ohne Bezug zur Einschränkung keine Förderung. |
| Monitorhalterung | Fall | 40 bis 500 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Fußstütze | nein | 20 bis 200 € | Ohne Bezug zur Einschränkung keine Förderung. |
| Ergonomische Maus | Fall | 25 bis 350 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Ergonomische Tastatur | Fall | 30 bis 400 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Stehhilfe | Fall | 80 bis 900 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Arbeitsplatzleuchte | Fall | 40 bis 800 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Lärmschutz | Fall | 30 bis 3000 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Vorlesesystem | Fall | 300 bis 15000 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
| Arbeitsplatzumbau | Fall | 500 bis 50000 € | Wenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft. |
Antragstellung
Wie du den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellst
Die Reihenfolge dieser Schritte entscheidet über den Erfolg des Antrags. Wer sie einhält, räumt die häufigsten Ablehnungsgründe im Voraus aus.
- 01
Vor der Unterschrift mit der Agentur sprechen
Nach Beginn der Beschäftigung lässt sich die Förderung deutlich schwerer durchsetzen. Sprich mit dem Reha-Team und nicht mit der allgemeinen Vermittlung.
- 02
Den künftigen Arbeitgeber einbinden
Viele Leistungen gehen an den Betrieb und nicht an dich. Er muss den Antrag deshalb mittragen.
- 03
Den Bedarf an die Stelle koppeln
Deine Begründung muss zeigen, dass genau diese Tätigkeit die Ausstattung verlangt.
Häufige Ablehnungsgründe
Erst anfangen und danach fragen
Die Agentur lehnt ab, weil die Einstellung bereits ohne Förderung zustande gekommen ist.
Beim Jobcenter statt bei der Agentur beantragen
Der Antrag wird weitergeleitet und Zeit geht verloren. Bei behinderungsbedingtem Bedarf ist die Agentur für Arbeit zuständig, auch wenn du Grundsicherungsgeld beziehst.
Fristen
Welche Fristen ab dem Eingang deines Antrags laufen
Ab dem Eingang deines Antrags läuft eine gesetzliche Frist. Verstreicht sie, darfst du dir die Leistung selbst beschaffen und die Erstattung verlangen.
Einordnung
Wie viel in den anderen Ausgangslagen bezahlt wird
Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt
- Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
- Schwerbehinderungoft vollständig
- ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
- Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
- Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
- Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
- VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
- Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
- ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet
Aus der Praxis
In dieser Ausgangslage entscheidet die Reihenfolge mehr als der Inhalt. Wer den Vertrag unterschreibt und danach fragt, hat sein bestes Argument verschenkt, denn die Einstellung ist dann bereits ohne Förderung zustande gekommen. Wer vorher fragt, verhandelt aus einer ganz anderen Position, und der Betrieb zieht mit, weil er selbst etwas davon hat.
Andere Ausgangslagen
- Du hast eine Zusage und einen Grad der Behinderung ab 30. Zur Lage Schwerbehinderung
- Du machst dich selbständig, statt angestellt zu arbeiten. Zur Lage Selbständig
Fragen und Antworten
Häufige Fragen zum Zuschuss bei einer neuen Stelle
Welche Zuschüsse bekommt der Betrieb bei einer Neueinstellung?
Neben dem Zuschuss zur Ausstattung kann der Betrieb einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt bekommen, wenn deine Vermittlung erschwert ist und der Zuschuss eine Minderleistung ausgleicht (§ 88 SGB III). Bei einer Behinderung sind bis zu 70 Prozent des Entgelts für bis zu 24 Monate möglich (§ 90 SGB III). Es ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch.
Fördert die Agentur für Arbeit auch die Ausstattung einer Selbständigkeit?
Der Zuschuss nach § 46 Abs. 2 SGB III geht an Arbeitgeber, den bekommt ein Selbständiger nicht. Bei einer Behinderung kann die Agentur für Arbeit trotzdem zahlen: technische Arbeitshilfen zur Berufsausübung und Hilfen, um eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten (§ 49 Abs. 3 und 8 SGB IX). Voraussetzung ist, dass keine andere Stelle vorrangig zuständig ist.
Kann ich die Ausstattung schon vor der Zusage beantragen?
Vor einer Zusage kannst du die Ausstattung nicht beantragen, weil die Förderung eine benannte Stelle voraussetzt. Sprich aber schon vorher mit dem Reha-Team, damit der Antrag am Tag der Zusage vorliegt.
Der häufigste Ablehnungsgrund
Antrag bei der Agentur für Arbeit
Eine andere Stelle ist vorrangig zuständig, meist die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Die Agentur für Arbeit leitet den Antrag dann weiter, weil sie nachrangig zahlt.
Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen
Was die 10 bezuschussten Arbeitsmittel kosten
Je Arbeitsmittel der Preis und die Bedingung, unter der es bezuschusst wird.
- Höhenverstellbarer SchreibtischWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- Ergonomischer BürostuhlWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- MonitorhalterungWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- Ergonomische MausWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- Ergonomische TastaturWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- StehhilfeWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- ArbeitsplatzleuchteWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- LärmschutzWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- VorlesesystemWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.
- ArbeitsplatzumbauWenn die Ausstattung nötig ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern (§ 46 Abs. 2 SGB III), und keine andere Stelle vorrangig zuständig ist, vor allem Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft.