Zum Inhalt springen
ZuschussArbeitsplatz

Wer zahlt den Arbeitsplatz ohne Behinderung und ohne Arbeitsunfall?

Ohne Schwerbehinderung, Arbeitsunfall und Reha-Bezug zahlt keine Stelle einen Zuschuss zur Ausstattung. Der Arbeitgeber schuldet sie trotzdem, und der Steuerabzug bleibt.

Deine Ausgangslage lautet: Ich sitze im Büro und mein Rücken tut weh

Kurze Antwort

Für Beschäftigte ohne Schwerbehinderung, ohne Arbeitsunfall und ohne Reha-Bezug zahlt keine Stelle einen Zuschuss zur Arbeitsplatzausstattung. Der Arbeitgeber schuldet die vorgeschriebene Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes trotzdem, und zwar ohne Antrag und ohne Zuschuss von außen. Wer selbst kauft, zieht bis 800 Euro netto sofort von der Steuer ab und alles darüber über die Nutzungsdauer, bei Büromöbeln 13 Jahre.

Zuständig
Arbeitgeber
ArbStättV Anhang 6
Kostenübernahme
0 Prozent, niemand zahlt
Vordruck
kein Vordruck
Entscheidungsfrist
gesetzlich offen

Voraussetzungen

3 Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen

Diese 3 Punkte müssen zusammen vorliegen. Fehlt einer davon, wird eine andere Stelle zuständig oder es bleibt beim Steuerabzug.

  • Keine Stelle nimmt einen Antrag entgegen

    Integrationsamt, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung zahlen nur bei einer Behinderung, nach einer Unfallfolge oder bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit. Liegt nichts davon vor, gibt es keine Stelle, bei der sich ein Antrag stellen ließe.

  • Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber

    Er folgt aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und aus den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze im Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber schuldet das, was aus dieser Beurteilung folgt, und nicht das, was sich jemand wünscht.

  • Für den Steuerabzug zählt die berufliche Nutzung

    Du musst den Gegenstand so gut wie ausschließlich beruflich nutzen. Bei gemischter Nutzung erkennt das Finanzamt nur den beruflichen Anteil an.

Wofür der Arbeitgeber zuständig ist

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für jede Arbeitsstätte. Er schuldet die vorgeschriebene Ausstattung ohne Antrag und ohne Zuschuss von außen.

Rechtsgrundlage: § 3 ArbSchG, ArbStättV mit Anhang Nummer 6

Arbeitsmittel

Niemand zahlt einen Zuschuss zu den 12 Arbeitsmitteln, 9 davon schuldet der Arbeitgeber

Bei 9 Arbeitsmitteln greift die Pflicht des Arbeitgebers, und die gilt ohne Antrag. Für 3 Arbeitsmittel zahlt in dieser Ausgangslage niemand. Die Tabelle nennt je Arbeitsmittel den Preis und die Bedingung.

ArbeitsmittelWird gezahlt?PreisspanneWorauf es ankommt
Höhenverstellbarer Schreibtischnein300 bis 2400 €Keine Stelle zahlt einen Zuschuss. Es bleibt der Steuerabzug als Werbungskosten.
Ergonomischer BürostuhlPflicht150 bis 1800 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
BildschirmbrillePflicht90 bis 600 €Der eine Fall, in dem der Arbeitgeber unmittelbar zahlen muss, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge einen Bedarf ergibt.
MonitorhalterungPflicht40 bis 500 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
FußstützePflicht20 bis 200 €Auf Verlangen bereitzustellen, wenn eine ergonomisch günstige Haltung sonst nicht erreicht wird.
Ergonomische MausPflicht25 bis 350 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
Ergonomische TastaturPflicht30 bis 400 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
StehhilfePflicht80 bis 900 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
ArbeitsplatzleuchtePflicht40 bis 800 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
LärmschutzPflicht30 bis 3000 €Der Arbeitgeber schuldet die Mindestanforderungen des Anhangs Nr. 6 ArbStättV und darüber hinaus, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Einen Zuschuss von außen gibt es nicht.
Vorlesesystemnein300 bis 15000 €Ohne anerkannte Sehbehinderung fehlt die Anspruchsgrundlage.
Arbeitsplatzumbaunein500 bis 50000 €Bauliche Barrierefreiheit wird nur gefordert, soweit Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, und nur für die Bereiche, die sie benutzen (§ 3a Abs. 2 ArbStättV).

Antragstellung

Wie du den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellst

Die Reihenfolge dieser Schritte entscheidet über den Erfolg des Antrags. Wer sie einhält, räumt die häufigsten Ablehnungsgründe im Voraus aus.

  1. 01

    Die Gefährdungsbeurteilung einsehen

    Für jeden Bildschirmarbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Der Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt dir Auskunft darüber. Fehlt sie ganz, hast du den stärksten Hebel schon in der Hand.

  2. 02

    Den Bedarf schriftlich melden

    Melde deinen Bedarf formlos beim Vorgesetzten, mit Datum und einer Kopie für dich selbst. Eine Beschwerde, die nur mündlich fällt, existiert im Streitfall nicht.

  3. 03

    Die Betriebsärztin einschalten

    Ihre arbeitsmedizinische Empfehlung bewegt in der Praxis mehr als ein Attest vom Hausarzt, weil sie deinen konkreten Arbeitsplatz kennt und beurteilen darf.

  4. 04

    Erst danach selbst kaufen

    Wer zuerst kauft, verliert seine Verhandlungsposition. Der Arbeitgeber sieht dann keinen Bedarf mehr, weil das Problem gelöst aussieht.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Den Bedarf bei der Krankenkasse anmelden

    Die Krankenkasse lehnt ab, weil ein Arbeitsmittel kein Hilfsmittel des täglichen Lebens ist.

  • Ein Attest vom Hausarzt als Anspruchsgrundlage nehmen

    Das Attest begründet gegenüber keiner Stelle einen Anspruch, weil in dieser Lage keine Stelle zahlt.

  • Den Stuhl kaufen und die Rechnung einreichen

    Niemand erstattet die Rechnung, weil keine Stelle dafür zahlt. Es bleibt der Steuerabzug.

Einordnung

Wie viel in den anderen Ausgangslagen bezahlt wird

Anteil, den die zuständige Stelle übernimmt

  • Büroarbeit0 Prozent, niemand zahlt
  • Schwerbehinderungoft vollständig
  • ArbeitsunfallSachleistung, ohne Eigenanteil
  • Nach der Rehavollständig bei erfüllten Voraussetzungen
  • Arbeitsuchendim Einzelfall bis vollständig
  • Selbständig0 Prozent, aber voll absetzbar
  • VerbeamtetEinzelfall, kein Anspruch auf ein Modell
  • Homeoffice0 oder voll, je nach Einstufung
  • ArbeitgeberMehrkosten oft voll erstattet

Aus der Praxis

Auf fast jeder Ratgeberseite zu Bürostühlen klingt ein Zuschuss an, weil sonst der Verkauf wegbricht. In dieser Ausgangslage gibt es ihn nicht. Wer stattdessen die Gefährdungsbeurteilung anfordert und seinen Bedarf schriftlich meldet, kommt in der Praxis deutlich weiter als jemand, der Anträge an Sozialversicherungen schreibt.

Andere Ausgangslagen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Ausstattung ohne Behinderung

Zahlt die Krankenkasse einen ergonomischen Bürostuhl?

Die Krankenkasse zahlt keinen ergonomischen Bürostuhl. Sie leistet nach § 33 SGB V Hilfsmittel für den Alltag, und ein Gegenstand, den jemand allein wegen seiner Arbeit braucht, fällt nicht darunter. Auch ein ärztliches Attest ändert daran nichts.

Kann ich meinen Arbeitgeber zu einem höhenverstellbaren Schreibtisch zwingen?

Einen höhenverstellbaren Schreibtisch kannst du nur insoweit verlangen, als er aus der Gefährdungsbeurteilung folgt. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt keine bestimmte Tischbauart vor, sondern einen Arbeitsplatz, der den Anforderungen an Bildschirmarbeit genügt.

Was bringt der Steuerabzug für einen Bürostuhl in Euro?

Der Steuerabzug für einen Bürostuhl senkt nicht den Preis, sondern das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bleiben von 800 Euro Anschaffungskosten rund 240 Euro Ersparnis. Das gilt nur, soweit deine Werbungskosten im Jahr insgesamt den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Wer zahlt den Bürostuhl bei einem Bandscheibenvorfall ohne Schwerbehinderung?

Bei einem Bandscheibenvorfall ohne anerkannte Schwerbehinderung und ohne Arbeitsunfall zahlt zunächst keine Stelle. Führt die Erkrankung zu einer Reha oder gefährdet sie deine Erwerbsfähigkeit, kommt die Rentenversicherung in Betracht. Bis dahin bleibt der Anspruch gegen den Arbeitgeber.

Der häufigste Ablehnungsgrund

  • Antrag beim Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber schuldet nicht jede gewünschte Ausstattung. Durchsetzen lässt sich, was aus der Gefährdungsbeurteilung folgt.

Zuschuss Arbeitsplatz gibt allgemeine Auskunft und keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 Absatz 1 RDG. Über deinen Antrag entscheidet allein die zuständige Stelle.