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ZuschussArbeitsplatz

Gleichstellung

Auch gesucht als: gleichgestellt, Gleichstellungsbescheid

Definition

Die Gleichstellung ist die Entscheidung der Agentur für Arbeit, einen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 einem schwerbehinderten Menschen gleichzustellen.

Bedeutung

Ohne Gleichstellung bleibt ein Grad der Behinderung von 30 folgenlos

Mit einer Gleichstellung gelten fast alle Rechte des Schwerbehindertenrechts, darunter der besondere Kündigungsschutz und der Zugang zu den Leistungen des Integrationsamts. Ohne sie bleibt ein Grad der Behinderung von 30 rechtlich folgenlos. Du beantragst sie bei der Agentur für Arbeit, und ihre Wirkung tritt auf den Tag der Antragstellung zurück.

Womit Gleichstellung verwechselt wird

Nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung. Der Grad wird vom Versorgungsamt festgestellt und beschreibt die Auswirkung der Beeinträchtigung. Die Gleichstellung ist eine zusätzliche Entscheidung über die rechtliche Folge und wird mit dem Tag wirksam, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.

Stand

12. September 2026

Verantwortlich

Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz

Prüfstand

Wortlaut geprüft, zwei Instanzen

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