Gleichstellung
Auch gesucht als: gleichgestellt, Gleichstellungsbescheid
Definition
Die Gleichstellung ist die Entscheidung der Agentur für Arbeit, einen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 einem schwerbehinderten Menschen gleichzustellen.
Bedeutung
Ohne Gleichstellung bleibt ein Grad der Behinderung von 30 folgenlos
Mit einer Gleichstellung gelten fast alle Rechte des Schwerbehindertenrechts, darunter der besondere Kündigungsschutz und der Zugang zu den Leistungen des Integrationsamts. Ohne sie bleibt ein Grad der Behinderung von 30 rechtlich folgenlos. Du beantragst sie bei der Agentur für Arbeit, und ihre Wirkung tritt auf den Tag der Antragstellung zurück.
Womit Gleichstellung verwechselt wird
Nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung. Der Grad wird vom Versorgungsamt festgestellt und beschreibt die Auswirkung der Beeinträchtigung. Die Gleichstellung ist eine zusätzliche Entscheidung über die rechtliche Folge und wird mit dem Tag wirksam, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Fundstelle
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen