Zum Inhalt springen
ZuschussArbeitsplatz

Genehmigungsfiktion

Auch gesucht als: Fristablauf, Selbstbeschaffung

Definition

Als Genehmigungsfiktion wird die Folge bezeichnet, dass ein Antrag als bewilligt gilt, wenn die zuständige Stelle nicht fristgerecht entscheidet und die Verzögerung nicht begründet.

Bedeutung

Die Genehmigungsfiktion wirkt gegen eine Stelle, die nicht entscheidet

Diese Rechtsfolge wirkt gegen eine Stelle, die nicht entscheidet. Eine Frist setzen musst du nicht. Entscheidet die Stelle nicht binnen zwei Monaten nach Eingang und teilt sie dir vorher nicht schriftlich mit, warum und bis wann, gilt die Leistung als genehmigt. Dann darfst du sie dir selbst beschaffen und die Kosten erstattet verlangen (§ 18 Abs. 3 und 4 SGB IX). Wer vorher kauft, bekommt die Kosten nach dieser Regel nicht erstattet.

Womit Genehmigungsfiktion verwechselt wird

Im Teilhaberecht tritt sie nach zwei Monaten ein, wenn Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder Agentur für Arbeit keine begründete Mitteilung schicken (§ 18 SGB IX); in der Krankenversicherung nach drei Wochen, mit Gutachten fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Beim Integrationsamt gilt sie für technische Arbeitshilfen nicht, nur für Arbeitsassistenz nach sechs Wochen (§ 185 Abs. 9 SGB IX).

Stand

12. September 2026

Verantwortlich

Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz

Prüfstand

Wortlaut geprüft, zwei Instanzen

Weitere Begriffe