Ausgleichsabgabe
Auch gesucht als: Schwerbehindertenabgabe
Definition
Die Ausgleichsabgabe ist die Zahlung, die Arbeitgeber leisten, wenn sie die vorgeschriebene Zahl an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen nicht besetzen.
Bedeutung
Aus der Ausgleichsabgabe finanzieren die Integrationsämter ihre Leistungen
Aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe finanzieren die Integrationsämter ihre Leistungen. Für einen Betrieb rechnet sie doppelt, denn wer einen Pflichtplatz besetzt, zahlt weniger Abgabe und bekommt zusätzlich die behinderungsbedingten Mehrkosten erstattet. Diese zweite Rechnung entscheidet in kleinen Betrieben oft über die Einstellung.
Womit Ausgleichsabgabe verwechselt wird
Sie ist keine Strafe und befreit auch nicht von der Beschäftigungspflicht. Sie besteht neben ihr.
Fundstelle
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen