Arbeitsmedizinische Vorsorge
Auch gesucht als: Angebotsvorsorge, G37, Vorsorgeuntersuchung
Definition
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist die ärztliche Beratung und Untersuchung von Beschäftigten wegen der Gefährdungen ihrer Tätigkeit.
Bedeutung
Über die arbeitsmedizinische Vorsorge führt der einzige Weg zur Bildschirmbrille
Bei Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber die Vorsorge anbieten, und die Teilnahme bleibt freiwillig. Über sie führt der einzige Weg zur Bildschirmbrille. Zuerst untersucht der Betriebsarzt die Augen, und erst wenn sich ein Bedarf zeigt, folgt die spezielle Sehhilfe zu Lasten des Arbeitgebers. Wer direkt zum Optiker geht, löst den Anspruch nicht aus.
Womit Arbeitsmedizinische Vorsorge verwechselt wird
Nicht zu verwechseln mit der Einstellungsuntersuchung. Deine Befunde bleiben beim Arzt. Der Arbeitgeber bekommt eine Vorsorgebescheinigung, dass, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattfand und wann die nächste ansteht. Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, muss der Arzt das dem Arbeitgeber mitteilen, ohne Befunde offenzulegen (§ 6 ArbMedVV).
Fundstelle
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen