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ZuschussArbeitsplatz

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Auch gesucht als: Angebotsvorsorge, G37, Vorsorgeuntersuchung

Definition

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist die ärztliche Beratung und Untersuchung von Beschäftigten wegen der Gefährdungen ihrer Tätigkeit.

Bedeutung

Über die arbeitsmedizinische Vorsorge führt der einzige Weg zur Bildschirmbrille

Bei Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber die Vorsorge anbieten, und die Teilnahme bleibt freiwillig. Über sie führt der einzige Weg zur Bildschirmbrille. Zuerst untersucht der Betriebsarzt die Augen, und erst wenn sich ein Bedarf zeigt, folgt die spezielle Sehhilfe zu Lasten des Arbeitgebers. Wer direkt zum Optiker geht, löst den Anspruch nicht aus.

Womit Arbeitsmedizinische Vorsorge verwechselt wird

Nicht zu verwechseln mit der Einstellungsuntersuchung. Deine Befunde bleiben beim Arzt. Der Arbeitgeber bekommt eine Vorsorgebescheinigung, dass, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge stattfand und wann die nächste ansteht. Reichen die Schutzmaßnahmen nicht aus, muss der Arzt das dem Arbeitgeber mitteilen, ohne Befunde offenzulegen (§ 6 ArbMedVV).

Fundstelle

Stand

12. September 2026

Verantwortlich

Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz

Prüfstand

Wortlaut geprüft, zwei Instanzen

Weitere Begriffe