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ZuschussArbeitsplatz

Geringwertiges Wirtschaftsgut

Auch gesucht als: GWG, Sofortabschreibung, 800-Euro-Grenze

Definition

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein selbständig nutzbarer Gegenstand, dessen Anschaffungskosten netto 800 Euro nicht übersteigen.

Bedeutung

Bis 800 Euro netto setzt du im Jahr des Kaufs voll ab

Der Begriff entscheidet darüber, ob du einen Bürostuhl im Jahr des Kaufs voll absetzt oder über die Nutzungsdauer verteilst. Maßgeblich ist der Nettowert, also der Preis ohne Umsatzsteuer, und das gilt auch für Beschäftigte ohne Vorsteuerabzug. Selbständig nutzbar bedeutet, dass der Gegenstand für sich allein funktioniert. Ein Monitor erfüllt das, eine Tischplatte ohne Gestell nicht.

Womit Geringwertiges Wirtschaftsgut verwechselt wird

Abzugrenzen von der Abschreibung über die Nutzungsdauer. Für Büromöbel setzt die amtliche Tabelle 13 Jahre an, für Computer ist eine Nutzungsdauer von einem Jahr zulässig.

Stand

12. September 2026

Verantwortlich

Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz

Prüfstand

Wortlaut geprüft, zwei Instanzen

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