Geringwertiges Wirtschaftsgut
Auch gesucht als: GWG, Sofortabschreibung, 800-Euro-Grenze
Definition
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein selbständig nutzbarer Gegenstand, dessen Anschaffungskosten netto 800 Euro nicht übersteigen.
Bedeutung
Bis 800 Euro netto setzt du im Jahr des Kaufs voll ab
Der Begriff entscheidet darüber, ob du einen Bürostuhl im Jahr des Kaufs voll absetzt oder über die Nutzungsdauer verteilst. Maßgeblich ist der Nettowert, also der Preis ohne Umsatzsteuer, und das gilt auch für Beschäftigte ohne Vorsteuerabzug. Selbständig nutzbar bedeutet, dass der Gegenstand für sich allein funktioniert. Ein Monitor erfüllt das, eine Tischplatte ohne Gestell nicht.
Womit Geringwertiges Wirtschaftsgut verwechselt wird
Abzugrenzen von der Abschreibung über die Nutzungsdauer. Für Büromöbel setzt die amtliche Tabelle 13 Jahre an, für Computer ist eine Nutzungsdauer von einem Jahr zulässig.
Fundstelle
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen