Grad der Behinderung
Auch gesucht als: GdB, Behinderungsgrad
Definition
Der Grad der Behinderung ist eine Maßzahl in Zehnerschritten bis 100, die die Auswirkung einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben beschreibt. Festgestellt wird er erst ab 20.
Bedeutung
Ab 50 öffnet der Grad der Behinderung die Leistungen des Integrationsamts
Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung in Zehnerschritten fest. Er ist keine Prozentangabe, auch wenn viele ihn so lesen. Ab 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und erhält unmittelbar Zugang zu den Leistungen des Integrationsamts. Zwischen 30 und 40 führt dorthin nur eine Gleichstellung. Mehrere Beeinträchtigungen addiert das Amt nicht, sondern bewertet sie in einer Gesamtschau.
Womit Grad der Behinderung verwechselt wird
Nicht zu verwechseln mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese misst den Verlust an Erwerbsmöglichkeiten nach einem Unfall und wird von der Unfallversicherung festgestellt. Den Grad der Behinderung stellt die nach Landesrecht zuständige Behörde fest, meist das Versorgungsamt.
Fundstelle
Stand
12. September 2026
Verantwortlich
Redaktion Zuschuss Arbeitsplatz
Prüfstand
Wortlaut geprüft, zwei Instanzen